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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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Ausbildungsgänge an einer staatlich anerkannten Berufsakademie in Hessen gelten die Zugangsvoraussetzungen<br />

dieser Verordnung entsprechend; der Zulassungsantrag der Bewerberin<br />

oder des Bewerbers ist bei der für die Prüfung des Studienbereichs zuständigen <strong>Hochschule</strong><br />

zu stellen.<br />

Die jeweilige <strong>Hochschule</strong> gibt nähere Auskunft über die Unterlagen, die dem Antrag beizufügen<br />

sind. Um den Termin nicht zu versäumen und die Unterlagen rechtzeitig vorlegen zu<br />

können, empfiehlt es sich, sich möglichst früh mit der <strong>Hochschule</strong> in Verbindung zu setzen.<br />

Insbesondere können hier auch Informationen eingeholt werden über Inhalte und Formen<br />

des geplanten Studiums sowie darüber, ob und gegebenenfalls wie man sich auf die Hochschulzugangsprüfung<br />

vorbereiten kann. Auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers<br />

kann auch ein Beratungsgespräch mit dem Prüfungsausschuss durchgeführt werden. Fragen<br />

können an die in den hessischen <strong>Hochschule</strong>n zuständigen Stellen, meist die zentralen Studienberatungen<br />

oder Studierendensekretariate, gerichtet werden.<br />

Zu beachten ist, dass der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung nicht auch<br />

gleichzeitig schon der Zulassungsantrag zum Studium selbst ist; Studienbewerbungen sind<br />

nach bestandener Prüfung bei den <strong>Hochschule</strong>n bzw. bei der Stiftung für Hochschulzulassung<br />

in Dortmund einzureichen. Beruflich Qualifizierte werden in Studiengängen mit Numerus<br />

clausus grundsätzlich in gleicher Weise wie andere Bewerber/innen nach den geltenden<br />

Rechtsregelungen beteiligt (siehe hierzu Kapitel 4 und 5 in Teil I).<br />

Ansprechpartner in den Universitäten<br />

TU Darmstadt, U Marburg: Studierendensekretariate (Adressangaben siehe unten Kapitel 4<br />

von Teil I)<br />

U Frankfurt: Studien-Service-Center, Frau Angela Schulz, Bockenheimer Landstraße 133,<br />

60054 Frankfurt a.M., T: 069/798-28988, Fax: 069/798-23983<br />

U Gießen: Zentrale Studienberatung, Ludwigstraße 28 A, 35390 Gießen, Ulrike Wittmann<br />

(siehe unten Kapitel 3.1 von Teil I)<br />

U Kassel: Studienservice, T: 0561/804-2205<br />

Hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse der Fachhochschulen für die Hochschulzugangsprüfung<br />

beruflich Qualifizierter<br />

Studienbereich <strong>Hochschule</strong> / Ansprechpartner<br />

Agrar- und Ernährungswissenschaften H RheinMain, Kurt-Schumacher-Ring 18,<br />

65197 Wiesbaden, Frau Caroline Schenk,<br />

T: 0611/9495-1104,<br />

caroline.schenk@rz.fh-wiesbaden.de<br />

Bauwesen H Darmstadt, Haardtring 100, 64295 Darmstadt,<br />

Frau Karin Götz,<br />

T: 06151/16-8938, Fax: 06151/16-8048<br />

Elektrotechnik H RheinMain (wie oben)<br />

Informatik, Mathematik TH Mittelhessen, Wiesenstraße 14, 35390<br />

Gießen, Herr Mollenhauer,<br />

Informations- und Wissensmanagement,<br />

Media<br />

T: 0641/309-1333, bq@fh-giessen.de<br />

H Darmstadt (wie oben)<br />

Maschinenbau TH Mittelhessen (wie oben)<br />

naturwissenschaftlich-technische<br />

Studiengänge<br />

H Darmstadt (wie oben)<br />

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