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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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Kompetenzen im Umfang von max. 18 CP nachgeholt werden. Ggf. ist auch eine Zulassung<br />

möglich, wenn zusätzlich zum abgeschlossenen Politikstudium eine mind. zweijährige Berufspraxis<br />

in einem der Berufsfelder Politikberatung, Medien und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale<br />

Institutionen und Organisationen, Wirtschaft, Wissenschaft, Politische Bildung /<br />

Weiterbildung nachgewiesen wird. Kenntnisse in mind. einer modernen Fremdsprache (Niveau<br />

B2 GER).<br />

Politische Theorie / TU Darmstadt, U Frankfurt<br />

(gemeinsamer Studiengang der TU Darmstadt und der U Frankfurt)<br />

Abschluss: Master of Arts (M.A.); konsekutiver Studiengang; forschungsorientiert, akkreditiert<br />

durch die ZEvA.<br />

Regelstudienzeit: 4 Semester (120 CP).<br />

Studienbeginn: WS; zulassungsbeschränkt (örtlicher NC).<br />

Voraussetzungen: Erfolgreich abgeschlossenes fachrelevantes B.A.-Studium (z.B. Politikwissenschaft<br />

oder Philosophie); gute Englischkenntnisse. Von ausländischen Studierenden<br />

sind zudem ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen.<br />

Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch.<br />

Quantitative Economics / U Frankfurt<br />

Abschluss: Master of Science (M.Sc.) in Quantitative Economics.<br />

Regelstudienzeit: 4 Semester (120 CP). Wird die Masterprüfung nicht nach max. 6 Semestern<br />

abgeschlossen, gilt sie als endgültig nicht bestanden.<br />

Studienbeginn: WS; keine Zulassungsbeschränkung.<br />

Voraussetzung: Bachelorprüfung in einem überwiegend wirtschaftswissenschaftlich oder<br />

quantitativ orientierten Studiengang oder mind. gleichwertiger Abschluss einer Universität<br />

oder einer Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Semestern.<br />

Unterrichtssprache: Englisch.<br />

Gliederung: Der Studiengang hat drei Studienzweige: Economics, Finance. Marketing.<br />

Rechtswissenschaft / U Frankfurt, U Gießen, U Marburg<br />

Abschluss: Erste Prüfung (früher: Erste juristische Staatsprüfung); auf Antrag auch Hochschulgrad<br />

„Diplom-Juristin / Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.)“.<br />

Regelstudienzeit: 9 Semester.<br />

Studienbeginn: WS und SS; örtlicher NC in Frankfurt; keine Zulassungsbeschränkung in<br />

Gießen und Marburg.<br />

Gliederung: Studienzeit von vier Jahren, davon mind. zwei Jahre an einer deutschen Universität;<br />

i.d.R. nach dem ersten Studienjahr sind praktische Studienzeiten durch regelmäßige<br />

Teilnahme an einem Gerichtspraktikum und zwei Wahlpraktika (bei verschiedenen Praktikumsstellen)<br />

von jeweils einem Monat Dauer abzuleisten. Mit den Praktika kann nach der<br />

Vorlesungszeit des zweiten Semesters begonnen werden. Das Wahlpraktikum kann sowohl<br />

im Inland als auch im Ausland bei vielen verschiedenen Praktikumsstellen abgeleistet werden.<br />

Die erfolgreiche Teilnahme an einer Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Fortführung<br />

des Studiums. Außerdem müssen Studierende einen Leistungsnachweis in einer<br />

fremdsprachigen Veranstaltung zu rechtswissenschaftlichen Fragestellungen erwerben und<br />

außerfachliche Kompetenzen nachweisen (z.B. Mediation, Verhandlungsführung, Rhetorik<br />

o.Ä.).<br />

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