STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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Kompetenzen im Umfang von max. 18 CP nachgeholt werden. Ggf. ist auch eine Zulassung<br />
möglich, wenn zusätzlich zum abgeschlossenen Politikstudium eine mind. zweijährige Berufspraxis<br />
in einem der Berufsfelder Politikberatung, Medien und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale<br />
Institutionen und Organisationen, Wirtschaft, Wissenschaft, Politische Bildung /<br />
Weiterbildung nachgewiesen wird. Kenntnisse in mind. einer modernen Fremdsprache (Niveau<br />
B2 GER).<br />
Politische Theorie / TU Darmstadt, U Frankfurt<br />
(gemeinsamer Studiengang der TU Darmstadt und der U Frankfurt)<br />
Abschluss: Master of Arts (M.A.); konsekutiver Studiengang; forschungsorientiert, akkreditiert<br />
durch die ZEvA.<br />
Regelstudienzeit: 4 Semester (120 CP).<br />
Studienbeginn: WS; zulassungsbeschränkt (örtlicher NC).<br />
Voraussetzungen: Erfolgreich abgeschlossenes fachrelevantes B.A.-Studium (z.B. Politikwissenschaft<br />
oder Philosophie); gute Englischkenntnisse. Von ausländischen Studierenden<br />
sind zudem ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen.<br />
Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch.<br />
Quantitative Economics / U Frankfurt<br />
Abschluss: Master of Science (M.Sc.) in Quantitative Economics.<br />
Regelstudienzeit: 4 Semester (120 CP). Wird die Masterprüfung nicht nach max. 6 Semestern<br />
abgeschlossen, gilt sie als endgültig nicht bestanden.<br />
Studienbeginn: WS; keine Zulassungsbeschränkung.<br />
Voraussetzung: Bachelorprüfung in einem überwiegend wirtschaftswissenschaftlich oder<br />
quantitativ orientierten Studiengang oder mind. gleichwertiger Abschluss einer Universität<br />
oder einer Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Semestern.<br />
Unterrichtssprache: Englisch.<br />
Gliederung: Der Studiengang hat drei Studienzweige: Economics, Finance. Marketing.<br />
Rechtswissenschaft / U Frankfurt, U Gießen, U Marburg<br />
Abschluss: Erste Prüfung (früher: Erste juristische Staatsprüfung); auf Antrag auch Hochschulgrad<br />
„Diplom-Juristin / Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.)“.<br />
Regelstudienzeit: 9 Semester.<br />
Studienbeginn: WS und SS; örtlicher NC in Frankfurt; keine Zulassungsbeschränkung in<br />
Gießen und Marburg.<br />
Gliederung: Studienzeit von vier Jahren, davon mind. zwei Jahre an einer deutschen Universität;<br />
i.d.R. nach dem ersten Studienjahr sind praktische Studienzeiten durch regelmäßige<br />
Teilnahme an einem Gerichtspraktikum und zwei Wahlpraktika (bei verschiedenen Praktikumsstellen)<br />
von jeweils einem Monat Dauer abzuleisten. Mit den Praktika kann nach der<br />
Vorlesungszeit des zweiten Semesters begonnen werden. Das Wahlpraktikum kann sowohl<br />
im Inland als auch im Ausland bei vielen verschiedenen Praktikumsstellen abgeleistet werden.<br />
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Fortführung<br />
des Studiums. Außerdem müssen Studierende einen Leistungsnachweis in einer<br />
fremdsprachigen Veranstaltung zu rechtswissenschaftlichen Fragestellungen erwerben und<br />
außerfachliche Kompetenzen nachweisen (z.B. Mediation, Verhandlungsführung, Rhetorik<br />
o.Ä.).<br />
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