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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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- einer mündlich-praktischen Prüfung oder einem Fachgespräch von i.d.R. einer halben<br />

Stunde Dauer.<br />

Bei der Beurteilung der künstlerischen Begabung sollen dabei im Hinblick auf den gewählten<br />

Studiengang schwerpunktübergreifend folgende Kriterien berücksichtigt werden: Abstraktionsfähigkeit,<br />

Fähigkeit zur Darstellung eigener künstlerischer Ideen, Fähigkeit zur differenzierten<br />

Beobachtung, Kreativität und Improvisationsfähigkeit, Motivation und Sensibilität,<br />

Phantasie und Vorstellungsvermögen, technisches Vermögen und Verständnis.<br />

Für die Musik-Studiengänge und das Studium der Darstellenden Kunst an der KH Frankfurt<br />

sind die Prüfungsanforderungen in einer gesonderten Aufnahmeprüfungsordnung detailliert<br />

festgelegt. Geprüft werden hier Interpretationsfähigkeit und stilgerechtes Darstellungsvermögen,<br />

Kreativität und Improvisationsfähigkeit, rhythmisches Vermögen, physische Eignung,<br />

Reflexionsfähigkeit, technisches Vermögen sowie zusätzlich in den Studiengängen der Musik<br />

ausreichendes und entwicklungsfähiges Gehör und musikalisches Vermögen (AufnahmePO<br />

der <strong>Hochschule</strong> für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt a.M. vom 5.12 2005<br />

[StAnz. 2006 S. 942]).<br />

Die hier getroffenen Aussagen gelten sinngemäß für ein Studium der Lehramtsfächer Kunst<br />

und Musik (siehe Kapitel 7 in Teil II). Auch für das Studium des Faches Sport wird i.d.R. das<br />

Ablegen einer Eignungsprüfung vor Aufnahme des Studiums gefordert.<br />

Für einige Studiengänge, insbesondere technische, wird ein bisweilen mehrmonatiges berufsorientiertes<br />

Praktikum verlangt, das ganz oder teilweise bereits vor Studienbeginn abgeleistet<br />

werden muss (vgl. Studiengangbeschreibungen in Teil II; Beispiel: achtwöchiges<br />

Sozialpraktikum für das Studium für das Lehramt an Förderschulen an der U Frankfurt); nähere<br />

Auskunft hierüber, insbesondere auch zur Anrechnung eines im Zusammenhang mit<br />

dem Besuch einer Fachoberschule absolvierten Praktikums, gibt die jeweilige <strong>Hochschule</strong>.<br />

Studienbewerber/innen aus dem Ausland, also i.d.R. solche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung,<br />

müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei der Immatrikulation<br />

nachweisen.<br />

Sprachkenntnisse: In zahlreichen geisteswissenschaftlichen Fächern werden als Zulassungsvoraussetzung<br />

für Module oder Prüfungen oder in bestimmten Fällen bereits bei der<br />

Immatrikulation spezielle Sprachkenntnisse gefordert, deren Umfang von den einzelnen<br />

<strong>Hochschule</strong>n für eine Reihe von Fächern recht unterschiedlich festgelegt ist. Generalisierende<br />

Aussagen sind daher nur bedingt möglich. Im Hinblick auf Latein nehmen die <strong>Hochschule</strong>n<br />

folgende Unterscheidungen vor: Großes Latinum – Latinum – Kleines Latinum – Lateinkenntnisse.<br />

An Hessens Schulen wird zwischen Großem und Kleinem Latinum nicht mehr<br />

differenziert. Hier kann zzt. nur das Latinum erworben werden, welches in etwa dem Großen<br />

Latinum entspricht. Darüber hinaus können Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife, die<br />

das Latinum oder Graecum nicht einschließen, durch das Ablegen einer Ergänzungsprüfung<br />

nach einer bestandenen Abiturprüfung oder nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife<br />

auf anderem Wege durch das Ablegen einer Prüfung in Lateinisch oder Griechisch ergänzt<br />

werden (vgl. § 50 der Oberstufen- und Abiturverordnung [OAVO] vom 20.7.2009). Sofern<br />

lediglich Lateinkenntnisse verlangt werden, ist deren Umfang an den <strong>Hochschule</strong>n unterschiedlich<br />

bemessen und richtet sich auch nach dem jeweiligen Studienfach.<br />

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