STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- einer mündlich-praktischen Prüfung oder einem Fachgespräch von i.d.R. einer halben<br />
Stunde Dauer.<br />
Bei der Beurteilung der künstlerischen Begabung sollen dabei im Hinblick auf den gewählten<br />
Studiengang schwerpunktübergreifend folgende Kriterien berücksichtigt werden: Abstraktionsfähigkeit,<br />
Fähigkeit zur Darstellung eigener künstlerischer Ideen, Fähigkeit zur differenzierten<br />
Beobachtung, Kreativität und Improvisationsfähigkeit, Motivation und Sensibilität,<br />
Phantasie und Vorstellungsvermögen, technisches Vermögen und Verständnis.<br />
Für die Musik-Studiengänge und das Studium der Darstellenden Kunst an der KH Frankfurt<br />
sind die Prüfungsanforderungen in einer gesonderten Aufnahmeprüfungsordnung detailliert<br />
festgelegt. Geprüft werden hier Interpretationsfähigkeit und stilgerechtes Darstellungsvermögen,<br />
Kreativität und Improvisationsfähigkeit, rhythmisches Vermögen, physische Eignung,<br />
Reflexionsfähigkeit, technisches Vermögen sowie zusätzlich in den Studiengängen der Musik<br />
ausreichendes und entwicklungsfähiges Gehör und musikalisches Vermögen (AufnahmePO<br />
der <strong>Hochschule</strong> für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt a.M. vom 5.12 2005<br />
[StAnz. 2006 S. 942]).<br />
Die hier getroffenen Aussagen gelten sinngemäß für ein Studium der Lehramtsfächer Kunst<br />
und Musik (siehe Kapitel 7 in Teil II). Auch für das Studium des Faches Sport wird i.d.R. das<br />
Ablegen einer Eignungsprüfung vor Aufnahme des Studiums gefordert.<br />
Für einige Studiengänge, insbesondere technische, wird ein bisweilen mehrmonatiges berufsorientiertes<br />
Praktikum verlangt, das ganz oder teilweise bereits vor Studienbeginn abgeleistet<br />
werden muss (vgl. Studiengangbeschreibungen in Teil II; Beispiel: achtwöchiges<br />
Sozialpraktikum für das Studium für das Lehramt an Förderschulen an der U Frankfurt); nähere<br />
Auskunft hierüber, insbesondere auch zur Anrechnung eines im Zusammenhang mit<br />
dem Besuch einer Fachoberschule absolvierten Praktikums, gibt die jeweilige <strong>Hochschule</strong>.<br />
Studienbewerber/innen aus dem Ausland, also i.d.R. solche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung,<br />
müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei der Immatrikulation<br />
nachweisen.<br />
Sprachkenntnisse: In zahlreichen geisteswissenschaftlichen Fächern werden als Zulassungsvoraussetzung<br />
für Module oder Prüfungen oder in bestimmten Fällen bereits bei der<br />
Immatrikulation spezielle Sprachkenntnisse gefordert, deren Umfang von den einzelnen<br />
<strong>Hochschule</strong>n für eine Reihe von Fächern recht unterschiedlich festgelegt ist. Generalisierende<br />
Aussagen sind daher nur bedingt möglich. Im Hinblick auf Latein nehmen die <strong>Hochschule</strong>n<br />
folgende Unterscheidungen vor: Großes Latinum – Latinum – Kleines Latinum – Lateinkenntnisse.<br />
An Hessens Schulen wird zwischen Großem und Kleinem Latinum nicht mehr<br />
differenziert. Hier kann zzt. nur das Latinum erworben werden, welches in etwa dem Großen<br />
Latinum entspricht. Darüber hinaus können Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife, die<br />
das Latinum oder Graecum nicht einschließen, durch das Ablegen einer Ergänzungsprüfung<br />
nach einer bestandenen Abiturprüfung oder nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife<br />
auf anderem Wege durch das Ablegen einer Prüfung in Lateinisch oder Griechisch ergänzt<br />
werden (vgl. § 50 der Oberstufen- und Abiturverordnung [OAVO] vom 20.7.2009). Sofern<br />
lediglich Lateinkenntnisse verlangt werden, ist deren Umfang an den <strong>Hochschule</strong>n unterschiedlich<br />
bemessen und richtet sich auch nach dem jeweiligen Studienfach.<br />
20