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D-A-CH TAGUNG 2011 - SGEB

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Baubewilligungsverfahren ein.2010 Projekt einer solidarischen Erdbebenversicherung wird wegen fehlendem Konsenszwischen dem Hauseigentümerverband und den Versicherungen eingefroren<strong>2011</strong> Die Kantone Waadt, Freiburg und Aargau bereiten die Einführung vonobligatorischen erdbebenspezifischen Bauauflagen im BaubewilligungsverfahrenvorEs ist aus dieser Liste ersichtlich, dass die Umsetzung von Präventionsmassnahmenbezüglich Erdbeben vereinzelt erst Mitte der 90-er Jahren begonnen haben. Die Ursache dafürwar vor allem die Wahrnehmung der Konsequenz von Grossbeben in ausländischenindustrialisierten Ländern (Loma-Prieta 1989, Northridge 1994, Kobe, 1995).Im Bereich der Kontrolle von privaten Bauprojekten sind erdbebenspezifische Auflagen erst2001 erschienen und sind heute nur in der Minderheit der Kantone vorhanden.Von der Gründung der Erdbebenkommission bis zur ersten Erdbebengefährdungskartedauerte es 100 Jahren. Von der ersten Erdbebengefährdungskarte bis zur ersten modernenBaunorm mit aus dem heutigen Sicht streng genug Erdbebenvorschriften dauerte es 20 Jahren.Von dieser ersten modernen Baunorm bis zum Start vom Massnahmenprogramm zurReduktion des Erdbebenrisikos dauerte es ca. 10 Jahre.Wie lange es aber noch dauert bis eine genügende und kohärente Prävention bezüglichErdbeben in der Schweiz umgesetzt ist bleibt noch offen. Die Schweiz ist aber auf dem Weg.3 BEURTEILUNG DES IST-ZUSTANDESFolgend werden Hauptthemen die die Prävention im Bereich Erdbeben betreffen kurzangesprochen.3.1 Gesetzliche GrundlagenDie Bundesverfassung erteilt dem Bund keine allgemeine strategische Kompetenz imBereich der Erdbebenvorsorge. Die Prävention im Sinne von baulichen Schutzmassnahmen istin der kantonalen Baugesetzgebung geregelt. Gemäss den heutigen kantonalenBaugesetzgebungen muss nach dem Stand der Bautechnik gebaut werden, was implizit dieEinhaltung der Erdbebennormen bedeutet. Manche kantonale Gesetzgebungen sind expliziterindem die Einhaltung dieser Normen in der dazugehörigen Verordnungen erwähnt wird.Bezüglich rechtlicher Verankerung des erdbebensicheren Bauens ist die heutige Gesetzgebunggenügend.3.2 Technische GrundlagenIm Bereich des modernen Hochbaus sind die wichtigsten technischen Grundlagenvorhanden (Tragwerksnormen SIA 260ff [3] für Neubauten und Merkblatt SIA 2018 [4], [5] fürdie Überprüfung bestehender Gebäude bezüglich Erdbeben). Praxistaugliche technischeGrundlagen fehlen vor allem in den folgenden Bereichen: Sicherung von nicht-tragenden und architektonischen Bauteilen und Einrichtungen; Beurteilung und Verbesserung der Erdbebensicherheit von Altbauten (typischerweisemauerwerksbauten mit flexiblen Holzdecken);3704

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