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D-A-CH TAGUNG 2011 - SGEB

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Lösungen die darauf Rücksicht nehmen, dass die Ressourcen und das vorhanden Fachwissenauf Stufe Gemeinde begrenzt sind.Aus Sicht des BAFU, sollte im Minimum die zuständige kommunale Baubehörde eineKonformitätserklärung verlangen. Die Konformitätserklärung wird vom Bauherren,Architekten und Bauingenieur unterschrieben und bestätigt die Einhaltung derErdbebenanforderungen der aktuellen Normen im Bauprojekt. Durch dieses Verfahren erfolgtkeine fachliche Kontrolle der Einhaltung der Erdbebenanforderungen, die Diskussion derThematik zwischen Bauherrn und Projektverfassern und deren Berücksichtigung im Projektwird jedoch erheblich gefördert. Nichtbehandlung der Thematik oder Unkenntnis darüberwerden vermieden.Das Bundesamt für Umwelt hat 2010 dazu Musterbeispiele entwickelt, die den Kantonenund Gemeinden zur Verfügung stehen (www.bafu.admin.ch/erdbeben => erdbebensicheresBauen). Bereits <strong>2011</strong> hat der Kanton Aargau entschieden diese Lösung im Rahmen einerAnpassung seiner Baugesetzgebung anzuwenden.4.2 Versichern oder nicht versichern ?Trotz des von 18 kantonalen Gebäudeversicherungen gebildeten freiwilligen Pools (Umfang2 Milliarden Franken) und des Pools des Kantons Zürich (Umfang 1 Milliarde Franken) stehenviele Eigentümer im Ereignisfall vor existentiellen Problemen. In Bezug auf den Vorschlageiner flächendeckenden, solidarischen Erdbebenversicherung vertreten zurzeit insbesondere derHauseigentümerverband (HEV) und die Versicherungen sehr unterschiedliche Haltungen.Der HEV vertritt die Haltung, dass der Staat im Falle eines grossen Schadenbebens für dieSchäden aufkommen muss und dass es deshalb keine obligatorische Erdbebenversicherungbraucht. Bei einem Grossereignis sind aber nur die Versicherungen in der Lage, dieSchadenschätzung und Schadenerledigung in einem akzeptablen Zeitrahmen und gerechtsicherzustellen und zu erledigen. Da der Staat über keine organisatorischen Strukturen verfügt,würde die Gefahr bestehen, dass ein erheblicher Anteil der vom Staat bereit gestelltenfinanziellen Mitteln nicht effizient eingesetzt würden, was zu grossen Mehrkosten bei derBewältigung führen würde.Aus der Sicht der Umsetzung des Integralen Risikomanagements (IRM) im Bereich derNaturgefahren, macht daher eine sorgfältige Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten zurEinführung einer besseren Deckung der Erdbebenschäden weiterhin durchaus Sinn.4.3 Wie kann die Zusammenarbeit der Projektverfassenden verbessert werden ?Der Eigentümer ist für die Sicherheit seines Bauwerks zuständig. Die Einhaltung deraktuellen Tragwerksnormen und damit die Erstellung eines erdbebengerechten Bauwerksgehören zur Leistung des Architekten und Bauingenieurs. Die Lösung des Problems erfordertein Dialog zwischen diesen drei Akteuren.Was in diesem Bereich grundsätzlich zu verbessern ist, ist das gegenseitige Verständnisseitens Architekt und Bauingenieur was die Verantwortung und die Rolle des Anderen seinsollte. Der Architekt als Generalplaner hat eine zentrale Rolle. Er sollte dafür sorgen, dass dieDiskussion über die Erdbebensicherheit innerhalb eines Bauprojektes geführt wird. Dies solldazu führen, dass die Anforderungen und Zielsetzungen bezüglich Erdbebensicherheit und dieZusammenarbeit zwischen Architekt und Bauingenieur früh im Projekt diskutiert und geregeltwerden. Befragten Architekten sind aber oft der Meinung, dass die Erdbebensicherheit7373

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