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D-A-CH TAGUNG 2011 - SGEB

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Leistungen erbringt. Zurzeit beträgt die Deckung des Erdbebenpools 2 Milliarden Franken;für ein zweites Erdbeben im gleichen Jahr stehen weitere 2 Milliarden Franken zur Verfügung.Die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons Zürich deckt Erdbebenschäden aus denMitteln eines eigenen Fonds, so dass eine Deckung von einer Milliarde Franken erreicht wird.In den Kantonen, in denen private Gebäudeversicherer die Feuer- undElementarschadendeckung übernehmen, stehen keine Mittel für freiwillige Entschädigungennach einem Erdbeben bereit.Private Versicherungen bieten freiwillige Erdbebenversicherungslösungen an. DieseProdukte stellen heute die einzige Lösung für eine vertragliche Deckung der Erdbebenschädenin der Schweiz dar. Diese sind teuer und werden relativ wenig benutzt.Die heutige Deckung ist von einem globalen Standpunkt gesehen ungenügend. DieEinführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung ist seit 2005 verschiedentlichthematisiert und kontrovers diskutiert worden. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen und dieprivaten Sachversicherer haben zusammen die Möglichkeiten, Machbarkeit undVoraussetzungen einer landesweit einheitlichen Versicherung für Erdbebenrisiken geprüft undeinen konkreten Vorschlag erarbeitet. Zurzeit bestehen insbesondere zwischen demHauseigentümerverband und den Versicherungen sehr unterschiedliche Haltungen betreffenddiesem Vorschlag. Im Juni 2010 haben die Versicherungen entschieden das Projekt nicht weiterzu bearbeiten solange kein klares politisches Signal für eine solche Lösung vorliegt.3.6 Vorbereitung der Bewältigung für den EreignisfallDie kantonalen Behörden tragen grundsätzlich die Verantwortung für denBevölkerungsschutz. Bei Katastrophen aber oder in Notlagen, welche mehrere Kantone, dasganze Land oder das grenznahe Ausland betreffen, kann der Bund im Einvernehmen mit denKantonen die Koordination und allenfalls die Führung übernehmen. Der Bund kann aufgrundspezifischer Begehren der Kantone auch Hilfestellungen zugunsten derBevölkerungsschutzorgane leisten.Das in 2004 erstellte und bis 2010 umgesetzte Einsatzkonzept Erdbeben des Bundesumschreibt den Einsatz, die Koordination und die Führung der beteiligten Partner auf StufeBund zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen nach einem Erdbeben(Bewältigung). Es identifiziert die hierzu notwendigen Mittel, Prozesse und Massnahmen, dieauf allen Stufen vorsorglich bereit- bzw. sichergestellt werden müssen. Die für die Bewältigungeiner Erdbebenkatastrophe notwendigen Kompetenzen, Strukturen, Prozesse und das Knowhowsind in der Schweiz grundsätzlich vorhanden, müssen jedoch wegen der Tragweite derEreignisse auf allen Stufen gebündelt und koordiniert eingesetzt werden.Das Zusammenspiel dieser verschiedenen Organisationen bei der Bewältigung vonErdbeben wurde schon mehrfach geübt (z.B. Übung RHEINTAL 06) und ist auch Thema dernächstes Jahr stattfindenden grossen Übung SEISMO 12.4 DISKUSSIONSPUNKTE UND LÖSUNGSANSÄTZE4.1 Was sollten Baubehörden tun?Wie vorhin erwähnt sollte zur raschen Verbesserung der Umsetzung derErdbebenvorschriften der Baunormen ein gewisser Druck auf Stufe Baubewilligungsverfahrengesetzt werden. Damit dies auf Stufe Gemeinde passieren kann, braucht es einfache und billige3726

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