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D-A-CH TAGUNG 2011 - SGEB

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eigentlich ganzheitlich vom Bauingenieur zu regeln ist und dass es ein aktive Rolle desArchitekten nicht braucht. Auf der anderen Seite erwarten Bauingenieure, dass dieKoordination des Problems vom Architekt übernommen wird. Aus einer anderen Perspektivesind sich die Bauherren nicht sicher, was sie im Bereich der Erdbebensicherheit von ihrenProjektverfassenden zu erwarten haben.In diesem Sinne sind Dialoginstrumente erforderlich, um sicherzustellen, dass Bauherren,Architekten und Bauingenieure ein gemeinsames Verständnis von den Verantwortungen undRollen bezüglich Erdbebensicherheit innerhalb eines Projektes haben. Dazu existieren die breitverbreitete Faltblätter der Stiftung für Baudynamik und Erdbebeningenieurwesen und desBundesamtes für Umwelt „Erdbebensicheres Bauen in der Schweiz – worauf es ankommt undwarum“ [6] und „Ist unser Haus erdbebensicher – Wann eine Überprüfung und allfälligeErtüchtigung zu empfehlen ist“ [7]. Diese Faltblätter sollen 2012 überarbeitet und neupubliziert werden, um den Aspekt der Zusammenarbeit der Projektverfassenden zu verbessern.5 ZUSAMMENFASSUNGIn der Schweiz hat die Umsetzung von Präventionsmassnahmen bezüglich Erdbebenvereinzelt erst Mitte der 90-er Jahren begonnen. Seitdem wurde einiges erreicht. Es bleibt abernoch viel zu tun, um eine kohärente und genügende Prävention bezüglich Erdbeben zuerreichen. Der Entscheid von kantonalen Behörden mehr Druck im Rahmen vonBaubewilligungsverfahren zu machen sowie die Erarbeitung einer Konsenslösung zur Deckungder finanziellen Schäden, zwischen privaten Eigentümern, Versicherungen und Staat gehörenzu den kritische Erfolgsfaktoren.REFERENCES[1] <strong>SGEB</strong>-Dokumentation D0150, Handlungsbedarf von Behörden, Hochschulen, Industrieund Privaten zur Erdbebensicherung der Bauwerke in der Schweiz, SchweizerischeGesellschaft für Erbebeningenieurwesen und Baudynamik, Zürich, 1998.[2] BAFU, Bericht an den Bundesrat, Erdbebenvorsorge – Massnahmen des Bundes –Standortbestimmung und Massnahmenvorschläge für den Zeitraum 2009-2012,Bundesamt für Umwelt, Bern, 2009. (*)[3] SIA 260 bis 267, Normen SIA 260 bis 267: Tragwerksnormen. SchweizerischerIngenieur- und Architekten-Verein, Zürich, 2003.[4] SIA 2018, Merkblatt SIA 2018, Überprüfung bestehender Gebäude bezüglich Erdbeben.Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein, Zürich, 2004.[5] T. Wenk, Erbebenertüchtigung von Bauwerken – Strategie und Beispielsammlung ausder Schweiz, Umwelt-Wissen N o 0832, Bundesamt für Umwelt, Bern, 2008. (*)[6] H. Bachmann: Erdbebensicheres Bauen in der Schweiz, Faltblatt der Stiftung fürBaudynamik und Erdbebeningenieurwesen, Dübendorf, und des Bundesamts fürUmwelt (BAFU), Bern, 2007. (*)[7] H. Bachmann: Ist unser Haus erdbebensicher? Faltblatt der Stiftung für Baudynamikund Erdbebeningenieurwesen, Dübendorf, und des Bundesamts für Umwelt (BAFU),Bern, 2007. (*)(*) www.bafu.admin.ch/erdbeben => Publikationen3748

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