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D-A-CH TAGUNG 2011 - SGEB

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Festlegung von risikobasierten Schutzzielen und Verhältnismässigkeitskriterien fürLifeline- und kritische Objekte.In der Aufsicht von Infrastruktursystemen durch den Bund sind die noch fehlendenbenötigten Grundlagen und Instrumentarien in Erarbeitung, sodass die Erdbebensicherheitsystematisch im Rahmen von Genehmigungsverfahren integriert werden kann. Dies betrifft vorallem die Bereiche Stromversorgung, Erdgasversorgung, Erdölversorgung, Nationalstrassenund Schienenverkehr.3.3 Bauliche Prävention und behördliche KontrolleDie Mehrheit der Kantone und der Bund berücksichtigen konsequenterweise die ThematikErdbebensicherheit für ihre eigenen Bauten. Diese machen aber nur einen Bruchteil des ganzenGebäudebestandes in der Schweiz aus. Die systematische Einhaltung der Erdbebennormen beiBauprojekten in der Schweiz ist nicht gegeben. Dies gilt vor allem für Bauten von Gemeindenund Privaten. Für private Neubauten werden heute lediglich in den Kantonen Basel-Stadt, Jura,Nidwalden und Wallis erdbebenspezifische Auflagen im Baubewilligungsverfahren verlangt.Die Kantone Freiburg, Waadt und Aargau planen die Einführung solcher Verfahren noch indiesem Jahr. Auf kommunaler Ebene sind keine spezifischen Bauauflagen bezüglichErdbebensicherheit bekannt.3.4 Ausbildung von ProjektverfassendenBei den Bauingenieuren hat sich der Kenntnisstand bezüglich Erdbebeningenieurwesen inden letzten 10 Jahren durch die Intensivierung der Prävention und den wachsenden Angebot anWeiterbildungskursen verbessert. Bezüglich Grundausbildung sind noch Lücken in dersystematischen Ausbildung von Bauingenieuren bei den Fachhochschulen vorhanden.Bei den Architekten bleibt der Kenntnisstand über den erdbebengerechten Entwurf vonHochbauten und die Rolle und Verantwortung des Architekten bezüglich Erdbebensicherheitrelativ schwach. Bei der Grundausbildung der Architekten im Bereich erdbebenrechtenEntwurf von Hochbauten sind Lücken vorhanden.Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat zum Zweck der Verbesserung der Grundausbildungvon Bauingenieuren und Architekten in Zusammenarbeit mit der ETH-Lausanne (EPFL) undder Fachhochschule Freiburg Lernmodule entwickelt, die von den Fachhochulen mitUnterstützung des BAFU und der EPFL integriert werden können.3.5 Deckung der ErdbebenschädenRückversicherer schätzen, dass eine Wiederholung des Erdbebens von Basel 1356 heutezwischen 50 und 100 Milliarden Franken an direkten Gebäude- und Inhaltsschäden verursachenwürde. Eine Wiederholung des Erdbebens von Visp in 1855 würde direkte Gebäude- undInhaltsschäden von 2 bis 5 Milliarden Franken verursachen. Bei solchen Ereignissen würdenviele Eigentümer vor dem finanziellen Ruin stehen.In 19 Kantonen der Schweiz werden die Gebäude derzeit durch einen öffentlich-rechtlichenMonopolversicherer, in 7 Kantonen durch private Gebäudeversicherer gegen Feuer undElementargefahren versichert. Das Erdbebenrisiko ist zurzeit im Rahmen dieser obligatorischenGebäudeversicherung nicht versicherbar.18 kantonale Gebäudeversicherer haben sich 1978 zum schweizerischen Pool fürErdbebenversicherung zusammengeschlossen, der im Fall eines Erdbebens freiwillige5371

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