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D-A-CH TAGUNG 2011 - SGEB

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Erdbebensicherung vonTransformatorenElektrische ApparateLeiterverbindungen (Lose)Gebäude der SekundärtechnikAnlagen der Energieverteilung in SchrankbauweiseSekundärsysteme und andere EinbautenFreileitungenSpannungsebeneAlle SpannungsebenenSpannungen von 220 kV und höherSpannungen von 220 kV und höherAlle SpannungsebenenAlle SpannungsebenenAlle SpannungsebenenSpannungen von 220 kV und höherTabelle 1: Geltungsbereiche der Bestimmungen des Entwurfes der ESTI-RichtlinieIn der Richtlinie wird unteranderem verlangt, dass für neue Gebäude von Unterwerken dieNutzungsvereinbarung gemäss der Norm SIA 260 [8] einzureichen ist. Die Bestimmungen fürUnterwerke und Transformatorenstationen sind nach Erdbebenzonen abgestuft undkonzentrieren sich auf folgende Aspekte:- Erdbebensicherung von Transformatoren:In Abhängigkeit der Erdbebenzone und des Schlankheitsgrades der Transformatorenwerden Erdbebenzertifikate (nach IEC) verlangt sowie rechnerische Nachweise derVerankerungen bezüglich Abheben und Abscheren. Ein wichtiger Faktor bei derVerankerung spielt die Eigenfrequenz der Transformatoren, die anhand von Messungengenau bestimmt werden kann. Liegen keine genaueren Abklärungen vor, ist von derPlateaubeschleunigung sowie von einer Dämpfung von 2% der kritischen Dämpfungauszugehen.- Erdbebensicherung von Hochspannungsapparaten:In Abhängigkeit der Erdbebenzone der Hochspannungsapparaten werdenErdbebenzertifikate (nach IEC) verlangt sowie rechnerische Nachweise derVerankerungen bezüglich Kippen und Abscheren. Auch hier spiel die Eigenfrequenz einewichtige Rolle.- Erdbebengerechte Leiterverbindungen:Die Richtlinie definiert die erforderliche Lose, die im Leiterseil zwischen zweiHochspannungsapparaten vorhanden sein muss, in Abhängigkeit der Grundfrequenzender miteinander verbunden Apparate, der Erdbebenzone und der Baugrundklasse.- Erdbebensicherheit von Gebäude:Unabhängig von der Spannungsebene sind neue Gebäude nach den gültigenTragwerksnormen zu bemessen. Des Weiteren werden auch Angaben gemacht über denverhältnismässigen Aufwand bei bestehenden Gebäuden mit ungenügenderErdbebensicherheit in denen Hochspannungs-Anlagen erneuert werden.- Erdbebensicherung von Sekundärsystemen, von Anlagen der Energieversorgung inschrankbauweise und von anderen Einbauten:Für alle Erdbebenzonen und Spannungsebenen verlangt die Richtlinie, dassSekundärsysteme wie Steuerschränke, Notstrombatterien oder –Aggregate, etc. undEinbauten wie Doppelböden, Trennwände etc. gegen Erdbeben zu sichern sind. DieseBestimmungen gelten sinngemäss auch für Mittelspannungsanlagen und fürEinrichtungen der Energieverteilung mit Spannungen unter 1000V, welche in Schränkenuntergebracht sind.4388

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