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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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108<br />

keinen einzigen Lehrer, <strong>der</strong> jemals um einen Beratungsbesuch gebeten hat". 134 In<br />

Bayern gehörten Regelbeurteilungen mit Benotungen zum Laufbahnrecht. Von ihnen<br />

hingen z.B. besoldungsmäßige Höhergruppierungen <strong>und</strong> Beför<strong>der</strong>ungen ab. Dies<br />

könnte eine Erklärung für diesen empirischen Bef<strong>und</strong> sein. In Hessen gibt es keine<br />

empirischen Untersuchungen über die Einstellung von Lehrkräften zur Tätigkeit <strong>der</strong><br />

<strong>Schulaufsicht</strong>. Es ist anzunehmen, dass die Ergebnisse ähnlich sein werden, obwohl<br />

es keine Regelbeurteilungen gab <strong>und</strong> gibt. Da <strong>Schulaufsicht</strong>sbeamte bis zum Ende<br />

des vorigen Jahrh<strong>und</strong>erts in <strong>der</strong> Regel den Vorsitz in den 2. Staatsprüfungen für die<br />

Lehrämter hatten <strong>und</strong> auch <strong>der</strong> Akt <strong>der</strong> „Verbeamtung auf Lebenszeit“ in <strong>der</strong> Regel<br />

mit einem Unterrichtsbesuch verb<strong>und</strong>en war, sie damit an entscheidenden<br />

Weichenstellungen <strong>der</strong> Lehrerlaufbahn (Einstellungen in den Schuldienst <strong>und</strong><br />

lebenslange Beschäftigung) Verantwortung trugen, liegt eine analoge Einschätzung<br />

zu <strong>der</strong> <strong>der</strong> bayrischen Lehrkräfte nahe.<br />

Tatsächlich haben auch die hessischen <strong>Schulaufsicht</strong>sbeamten mit erheblichen<br />

Akzeptanzproblemen zu kämpfen. Gerade die Einglie<strong>der</strong>ung in die Behörde des<br />

Landrats bzw. Oberbürgermeisters hatte zu einer Zunahme <strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit<br />

geführt, die entgegen <strong>der</strong> erklärten Aussage des Ministeriums eine notwendige<br />

kontinuierliche Beratungs- <strong>und</strong> Kontrollfunktion schulischer <strong>Entwicklung</strong>en geradezu<br />

verhin<strong>der</strong>te. Auch die Ausglie<strong>der</strong>ung hat dafür keine Entlastung gebracht. Im<br />

Gegenteil zeigen Geschäftsordnung <strong>und</strong> Aufgabenplan, dass die Staatlichen<br />

Schulämter <strong>und</strong> ihre Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter immer weniger Zeit für diese<br />

Aufgaben zur Verfügung hatten, wollten sie alles erfüllen, was in den 150<br />

Einzelpunkten erfasst war. 135<br />

Über diesen Zeitraum von 1975 bis 1985, in dem eine neue Verwaltungsstruktur im<br />

hessischen Bildungswesen, eine neue Behörde, geschaffen wurde, gibt es keine<br />

wissenschaftlichen Untersuchungen. Die tatsächliche Wirksamkeit <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong><br />

in Hessen wurde seit 1945 we<strong>der</strong> von einer „neutralen“ Stelle noch wissenschaftlich<br />

überprüft. Rosenbusch stellt 1994 fest: "Bis heute existiert keine differenzierte<br />

systematische Untersuchung <strong>der</strong> Wirkung <strong>und</strong> Einschätzung <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> im<br />

134 Rosenbusch a.a.O. S. 55.<br />

135 Poschardt, D. Die Berufsrolle des Schulrat. Pädagoge o<strong>der</strong> Beamter. Hannover 1980.<br />

Er stellte in einer empirischen Untersuchungen fest: die Schulratstätigkeit umfasst 39 % Aufsichts- <strong>und</strong><br />

Kontrollfunktion; 11 % Leitung einer Verwaltungsbehörde; acht % Beratung vor allem nach<br />

Unterrichtsbesuchen; 2 % eigenen Fortbildung -zitiert nach Rosenbusch.

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