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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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Schulgesetzes 1968/69 die verstärkte Errichtung von Gesamtschulen <strong>und</strong> die<br />

Einführung <strong>der</strong> Pflichtför<strong>der</strong>stufe vor <strong>und</strong> beendete den bisherigen Konsens <strong>der</strong><br />

großen Parteien zumindest in <strong>der</strong> Frage einer gemeinsamen "Orientierungsstufe"<br />

(s. die Ausführungen Müller-Kinets).<br />

Das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Hessischen Schulgesetzes vom 29. März 1969 sah<br />

mit dem Paragrafen 5c die Bildung von Gesamtschulen vor. Der Text ermöglichte die<br />

Zusammenlegung verschiedener Schulen zu einer pädagogischen,<br />

organisatorischen <strong>und</strong> räumlichen Einheit. Auf Letzteres konnte sogar verzichtet<br />

werden. Diese so genannten additiven, später kooperativ genannten,<br />

Gesamtschulen, bildeten das Kernstück <strong>der</strong> vorgesehenen Strukturreform. In diesem<br />

Paragrafen werden auch die För<strong>der</strong>stufen als Bestandteil <strong>der</strong> Hauptschulen o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Gesamtschulen benannt. Sie sollen mindestens dreizügig sein <strong>und</strong> erhalten einen<br />

eigenen pädagogischen Leiter. Mit <strong>der</strong> Formulierung des Paragrafen 5d, dass<br />

För<strong>der</strong>stufen einzurichten sind, wenn die persönlichen, sächlichen <strong>und</strong><br />

organisatorischen Voraussetzungen vorhanden sind, wurde die Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

künftigen Verordnungen zur Einrichtung von För<strong>der</strong>stufen geschaffen. 71<br />

Die verpflichtende Einführung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stufe führte zu den ersten gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzungen zwischen CDU <strong>und</strong> SPD im Hessischen Landtag, weil nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> CDU die obligatorische För<strong>der</strong>stufe das Elternrecht <strong>und</strong> den<br />

Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz verletzt. In einer Gr<strong>und</strong>satzrede in <strong>der</strong> Landtagssitzung am 4.<br />

Juli 1968 72 begründete Kultusminister Schütte( SPD) anhand wissenschaftlicher<br />

Untersuchungen <strong>und</strong> gesellschaftspolitischer For<strong>der</strong>ungen die Kernthese <strong>der</strong> Reform<br />

des Bildungswesens, dass nur durch eine neue Regelung <strong>der</strong> Übergänge zu den<br />

weiterführenden Schulen <strong>und</strong> eine Überwindung des geglie<strong>der</strong>ten Schulsystems<br />

Chancengleichheit <strong>und</strong> Bildungsgerechtigkeit hergestellt werden könnten.<br />

Erstmals wurde eine Klärung <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Verletzung des Elternrechts bei <strong>der</strong> freien<br />

Schulwahl in Gr<strong>und</strong>rechtsklagen von Erziehungsberechtigten <strong>und</strong> ihrer Kin<strong>der</strong>n<br />

sowohl vor dem Hessischen Staatsgerichtshof als auch vor dem<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht herbeigeführt. Der Staatsgerichtshof urteilte am 20.<br />

Dezember 1971, das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht mit dem so genannten<br />

71 Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> hessischen Schulgesetzes. 29.März 1969 GVBl., Teil I, 8.April 1969 S. 45 ff.<br />

72 Stenografisches Protokoll <strong>der</strong> 59. Sitzung 8. Wahlperiode DS. 08/3500 S. 1779 bis 1785.

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