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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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<strong>und</strong> dem Kultusministerium soll künftig von Staatlichen Schulämtern (14 bis 16)<br />

ausgeführt werden<br />

In diese Prüfung werden die Bediensteten <strong>der</strong> Staatlichen Schulämter <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Kultusabteilungen im Wege einer Organisationsentwicklungsmaßnahme einbezogen.<br />

Die Technologieberatungsstelle (TBS) des DGB leistet dazu Unterstützung.<br />

Die Untersuchung geht von <strong>der</strong> Vorgabe aus, dass die Schulen ohne zusätzliches<br />

Personal weitergehende Entscheidungsbefugnisse als bisher erhalten. Diese<br />

Entscheidungsbefugnisse sollen konkret benannt werden.<br />

Das Ergebnis soll ein Aufbau <strong>der</strong> Schulverwaltung sein, <strong>der</strong> im Wesentlichen nur eine<br />

Behördenebene zwischen Schulen <strong>und</strong> Kultusministerium vorsieht. Eine weitere<br />

Ebene darf nur für solche Aufgaben vorgesehen werden, bei denen dies zwingend<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Ein Gr<strong>und</strong> dafür kann zum Beispiel sein, Verwaltungstätigkeit im<br />

Kultusministerium zu verhin<strong>der</strong>n.“<br />

Mit dieser Ministererklärung wurde zum ersten Mal von den verantwortlichen<br />

Ressortministern einvernehmlich festgelegt, dass die Regelverwaltung künftig von<br />

den Staatlichen Schulämtern wahrgenommen wird. Der Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong><br />

Fachabteilungen des Innenministeriums konnte mit <strong>der</strong> Einbeziehung <strong>der</strong><br />

Interessenvertretung <strong>der</strong> Arbeitnehmer überw<strong>und</strong>en werden.<br />

Der Auftrag einer sorgfältigen Aufgaben- <strong>und</strong> Personalbedarfsanalyse wurde einer<br />

Lenkungsgruppe unter Fe<strong>der</strong>führung des Abteilungsdirektors <strong>der</strong> Abteilung Kultus<br />

des Regierungspräsidiums Gießen, Eifert, übergeben. Trotz des gesetzten engen<br />

Zeitrahmens gelang es, in nur drei Monaten eine Klärung <strong>der</strong> Frage herbeizuführen,<br />

welche Aufgaben weiterhin landesweit von einem <strong>der</strong> Staatlichen Schulämter<br />

wahrgenommen werden müssen. Als größere Aufgabengebiete wurden<br />

herausgearbeitet:<br />

• das Verfahren <strong>der</strong> Lehrereinstellung <strong>und</strong> Personallenkung. Dies wird bisher bei<br />

den drei Regierungspräsidien abgewickelt <strong>und</strong> soll nach einer Vorgabe des<br />

Ministers in einer Übergangszeit von bis zu zwei Jahren auch weiterhin als

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