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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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• Einführung eines Fremdsprachenangebotes in <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />

22<br />

• Fachleistungsdifferenzierung an För<strong>der</strong>stufen <strong>und</strong> integrierten Gesamtschulen<br />

• Öffnung von Schule <strong>und</strong> Kooperationen<br />

• die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Findungsausschusses bei <strong>der</strong> Schulleiterauswahl<br />

• die Einrichtung eines 10. Hauptschuljahres.<br />

Bereits bei <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Bildungskommission 1973<br />

waren im Min<strong>der</strong>heitsvotum Bedenken hinsichtlich <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Schule<br />

auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gremienanzahl formuliert wurden. Es wurde das Entstehen neuer<br />

Machtmonopole befürchtet, da auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> stark belastenden Aktivitäten nur eine<br />

bestimmten Gruppe von zur Mitarbeit bereiter Eltern <strong>und</strong> Schüler gewonnen werden<br />

könnten <strong>und</strong> die Transparenz von Entscheidungen erschwert würde. In Hessen hat<br />

die Verfassung ein starkes Mitbestimmungsrecht <strong>der</strong> Eltern vorgegeben, so dass<br />

formal bereits auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Schulelternbeiräte, beson<strong>der</strong>s aber <strong>der</strong><br />

Landeselternbeirat mit seinen Ausschüssen ein ausgeprägtes Mitbestimmungsrecht<br />

entwickelt war. Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Schulkonferenz erweiterte sich die<br />

Gremienarbeit <strong>der</strong> Schule.<br />

Trotz dieser während <strong>der</strong> Diskussion des Gesetzentwurfes aufgegriffenen Argumente<br />

<strong>und</strong> des Vorwurfes, auf diesem Wege heimlich doch die integrierte Gesamtschule<br />

einführen zu wollen - <strong>der</strong> bis heute geltende <strong>und</strong> nicht unbegründete<br />

Generalverdacht <strong>der</strong> CDU gegenüber allem bildungspolitischen Zielsetzungen <strong>der</strong><br />

SPD - erhielt dieses Gesetz nicht nur eine parlamentarische Mehrheit, son<strong>der</strong>n<br />

erwies sich in <strong>der</strong> Praxis als ein erfolgreiches Modell. Auch nach 1999, als die CDU<br />

die Regierungsverantwortung übernahm, wurde die Schulkonferenz beibehalten, ihre<br />

Aufgaben wurden im Wesentlichen bestätigt. Die Befürchtungen <strong>der</strong> Gutachter des<br />

Min<strong>der</strong>heitsvotums <strong>der</strong> Bildungskommission sind nicht eingetreten.<br />

In einem Symposium von Schulrechtlern <strong>und</strong> mit entsprechenden Rechtsgutachten<br />

wurde im Vorfeld des neuen Schulgesetzentwurfes 1992 insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Legitimationsproblematik einer Schule mit einer <strong>der</strong>artigen Schulverfassung<br />

abgeklärt. Gr<strong>und</strong>sätzlich wurde von den Rechtswissenschaftlern die Beteiligung von<br />

Eltern <strong>und</strong> Schüler an den vorgenannten Gestaltungsaufgaben auf <strong>der</strong> untersten<br />

Ebene, <strong>der</strong> Schule, als verfassungsrechtlich zulässig erachtet. Interessant war die

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