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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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För<strong>der</strong>stufe zu tun, z.B. in <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Differenzierung, auch in Deutsch. Da haben<br />

wir von <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> gar nichts gesehen. Da hab ich den Eindruck gehabt, dass<br />

sie da eher konservativ war. Sie hat diese <strong>Entwicklung</strong> nicht positiv begleitet. Die<br />

Schulstruktur, diese Schulform, zu entwickeln, ja.“ 76<br />

Aus seiner Hintergr<strong>und</strong>schil<strong>der</strong>ung wird deutlich, wie unterschiedlich die Funktionen<br />

<strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> wahrgenommen wurden, gleichzeitig aber auch, dass sie sich in<br />

<strong>der</strong> Regel aus <strong>der</strong> bildungspolitischen Auseinan<strong>der</strong>setzung heraus hielt. Am ehesten<br />

erklärbar ist das Verhalten <strong>der</strong> Gymnasialdezernenten, die in <strong>der</strong> Regel die<br />

Interessen ihrer Schulform versuchten wahrzunehmen (so z.B. bei den Besetzungen<br />

von Direktorenstellen an Gesamtschulen, beson<strong>der</strong>s an denen eine Oberstufe<br />

vorgesehen war, um sicher zu stellen, dass auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong><br />

Kultusministerkonferenz das hessische Abitur weiterhin akzeptiert wurde.). Bei den<br />

<strong>Schulaufsicht</strong>sbeamten für die Gr<strong>und</strong>-, Haupt-, Real- <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>schulen gab es ein<br />

unterschiedliches Engagement je nach Partei- <strong>und</strong> Gewerkschafts- bzw.<br />

Verbandszugehörigkeit. Letztlich aber wurde mit den nachfolgenden Vorgaben <strong>der</strong><br />

Landesregierung die <strong>Schulaufsicht</strong> insgesamt unerwartet umfassend aus dem<br />

bildungspolitischen <strong>Entwicklung</strong>sprozess herausgenommen.<br />

In <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Fassung des Schulgesetzes von 1969 wurde <strong>der</strong> Absatz erweitert,<br />

<strong>der</strong> die Bestellung hauptamtliche Lehrer als Fachberater vorsieht. Die ursprüngliche<br />

Formulierung wurde erweitert durch die Fassung: "Der Kultusminister bestellt<br />

hauptamtliche Lehrer als Fachberater, welche die schulfachlichen<br />

<strong>Schulaufsicht</strong>sbeamten bei <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Fachaufsicht, insbeson<strong>der</strong>e durch<br />

Unterrichtsbesuche <strong>und</strong> Beratung <strong>der</strong> Lehrer sowie durch Mitwirkung bei <strong>der</strong><br />

Lehrerfortbildung unterstützen. Er kann diese Befugnis auf den<br />

Regierungspräsidenten übertragen. "(§ 51 Abs. 2). 77 Diese Regelung wurde von den<br />

Schulräten in gewisser Weise als kontraproduktiv angesehen, von vielen auch so<br />

interpretiert, dass ihnen die Auswahl von Fachberatern <strong>und</strong> die Verantwortung für<br />

die anstehenden Reformen nicht überlassen werden sollte.<br />

Auch hinsichtlich <strong>der</strong> Strukturreform wurden die Erwartungen <strong>der</strong> Volkschul-Schulräte<br />

enttäuscht: Die Bestimmung, dass <strong>der</strong> Schulrat die Fach- <strong>und</strong> Dienstaufsicht über die<br />

76 Experten-Interview Albert Schobbe, s. Anlage S. 291.<br />

77 Schulverwaltungsgesetz .v.29.März 1969 GVOBl. Teil I v.8.4.1969 a.a.O. S. 243.

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