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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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122<br />

Dazu führt Franz Köller LMR a. D. als <strong>der</strong> damals im Ministerium für die rechtliche<br />

Abstimmung verantwortliche Jurist im Experteninterview aus:<br />

„Ich denke, mit <strong>der</strong> Zerklüftung von 7 o<strong>der</strong> 8 Gesetzen, die wir dann hatten, die<br />

historisch irgendwann einmal gewachsen sind, kann man nicht mo<strong>der</strong>ne Schule<br />

vermitteln. Das ist nur Administration.<br />

Damals war mein Denkansatz eher <strong>der</strong> Versuch, diese Diskrepanz zwischen dem,<br />

was in <strong>der</strong> Schule geschah – am Prototyp eines Schulleiters <strong>der</strong> laut <strong>und</strong> unter<br />

Applaus <strong>und</strong> ohne jede Kritik verkündete, e r hielte sich an keinen Erlass -, diese<br />

Diskrepanz zwischen Vorgaben, die ja auch in <strong>der</strong> Regel keine juristischen<br />

Erfindungen waren son<strong>der</strong>n pädagogische, von Fachkollegen, <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Schulwirklichkeit etwas zu verkleinern. Versuchen wir doch den Schulen zu geben,<br />

was sie behaupten zu brauchen <strong>und</strong> auch schon praktizieren.“ 152<br />

Er soll an dieser Stelle nicht wie<strong>der</strong>holt werden, was vorn bereits dargestellt wurde,<br />

die Auswirkungen auf die Gestaltung <strong>der</strong> Schulverwaltung waren offensichtlich <strong>und</strong><br />

wurden in dem Gesetz mit berücksichtigt. Damit wurde thematisch teilweise auf<br />

For<strong>der</strong>ungen des kleineren Koalitionspartners eingegangen, <strong>der</strong> in den<br />

Koalitionsverhandlungen mehr Demokratisierung <strong>und</strong> Entbürokratisierung <strong>der</strong><br />

Schulorganisation <strong>und</strong> Schulverwaltung gefor<strong>der</strong>t hatte. Die weitergehenden<br />

Vorstellungen <strong>der</strong> GRÜNEN u. a. die Schulen als rechtsfähige Anstalten mit<br />

pädagogischer Autonomie zu definieren, Schulleitungen auf Zeit zu wählen, die<br />

Mitbestimmungsrechte von Eltern <strong>und</strong> Schülern zu erweitern <strong>und</strong> eine<br />

Schulkonferenz mit weit reichenden Entscheidungskompetenzen einzurichten,<br />

wurden in den Verhandlungen nur teilweise umgesetzt. Trotzdem spiegelte <strong>der</strong><br />

Entwurf des neuen Schulgesetzes wesentliche Punkte dieses Kataloges wie<strong>der</strong>.<br />

4.3.3 Die verän<strong>der</strong>te Rolle <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> – Anfänge einer verän<strong>der</strong>ten Steuerung<br />

Mit dem Entwurf des Schulgesetzes wurden die Aufgaben für die Bildungsverwaltung<br />

neugefasst. Im „Gesetz über die Unterhaltung <strong>und</strong> Verwaltung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Schulen <strong>und</strong> die <strong>Schulaufsicht</strong>“ 153 war im Wesentlichen die seit 1978 geltende<br />

152 Experten-Interview Köller s. Anhang a.a.S. 307 ff.<br />

153 Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) vom17.3.1989

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