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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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17<br />

Lehrer <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler allgemeinbilden<strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />

berufsqualifizieren<strong>der</strong> Unterricht planmäßig in mehreren Gegenstandsbereichen<br />

einer Mehrzahl von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern erteilt wird <strong>und</strong> Erziehungsziele<br />

verfolgt werden.<br />

(2) Abs. 1 gilt auch für Schulen in Freier Trägerschaft." 1<br />

Diese Definition von Schule wird in den verschiedenen Fassungen <strong>der</strong><br />

"Schulrechtsk<strong>und</strong>e ", die erstmals von H. Heckel 1957 herausgegeben wurde <strong>und</strong><br />

heute von H. Avenarius vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische<br />

Forschung verantwortet wird, als in rechtlicher Hinsicht umfassend <strong>und</strong> ausreichend<br />

kommentiert, erlaubt sie doch eindeutige Abgrenzungen zu Einrichtungen, die<br />

ebenfalls den Begriff „Schule“ verwenden. 2 Sie steht unter dem Abschnitt<br />

"Selbstverwaltung <strong>der</strong> Schule" im 10. Teil des Schulgesetzes " Schulverfassung ". §<br />

127 hat <strong>der</strong>zeit drei Unterglie<strong>der</strong>ungen: a. Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Selbstverwaltung – b.<br />

Pädagogische Eigenverantwortung <strong>und</strong> Schulprogramm – c. Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Selbstverwaltung. Der zweite Abschnitt des 10. Teiles umfasst die Regelungen für<br />

die Schulkonferenz. Der dritte Abschnitt regelt die Konferenzen <strong>der</strong> Lehrkräfte.<br />

Diese rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen bilden in Hessen den vorläufigen Abschluss einer<br />

<strong>Entwicklung</strong> seit dem Ende des 2. Weltkrieges, ohne dass das Spannungsfeld von<br />

pädagogischer Eigenverantwortung <strong>der</strong> einzelnen Schule <strong>und</strong> politischer<br />

Legitimation tatsächlich aufgelöst werden konnte. Die „Dichotomie“ erklärter<br />

bildungspolitischer Ziele <strong>und</strong> z. T. sogar rechtlicher Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> tatsächlichen<br />

exekutiven Regierungshandelns zeigt sich auf vielfältige Weise. Bereits 1954<br />

beklagte H. Becker z.B. die "verwaltete" Schule:<br />

" Unsere Schule ist eine "verwaltete Schule"; während die mo<strong>der</strong>ne Schule, die ihre<br />

geistige Gr<strong>und</strong>legung in <strong>der</strong> Aufklärung erfuhr, zunächst noch ein<br />

Lebenszusammenhang selbstständiger Menschen war, die vom Staat nur überwacht<br />

wurde, hat sie sich immer mehr zur untersten Verwaltungshierarchie entwickelt; sie<br />

steht heute auf einer ähnlichen Stufe des Verwaltungsaufbaus wie das Finanzamt,<br />

das Arbeitsamt, <strong>der</strong> Ortspolizei <strong>und</strong> in einem deutlichen Gegensatz zur<br />

Selbstverwaltung <strong>der</strong> Ortsgemeinde. Die Lehrer entwickeln sich zu Funktionären, <strong>und</strong><br />

1 Hessisches Schulgesetz (HSCHG) in <strong>der</strong> Fassung v. 29.11.2004 GVBl. I. S. 330.<br />

2 Avenarius, H., Heckel, H.: Schulrechtsk<strong>und</strong>e, 7. Auflage, Luchterhand Verlag, Neuwied 2000.

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