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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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Mit dieser Neuregelung bekamen erstmals die Staatlichen Schulämter für knapp über<br />

40 % aller hessischen Funktionsstellen die Zuständigkeit bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>und</strong><br />

Beauftragung, bei den Abteilungen Kultus <strong>der</strong> Regierungspräsidien verblieben ca.<br />

50% <strong>der</strong> Stellen, dem Kultusministerium oblagen ca. 10% <strong>der</strong> Stellenbesetzungen,<br />

ausnahmslos die Besetzung von Schulleiterstellen <strong>der</strong> Besoldungsgruppen A 15 <strong>und</strong><br />

A 16.<br />

Das Verfahren bedeutet in <strong>der</strong> Praxis, dass jede <strong>Schulaufsicht</strong>sebene eigenständig<br />

die Auswahl <strong>und</strong> Beauftragung durchführt, d.h., dass auch das Kultusministerium in<br />

dem durch das Schulgesetz neu eingerichteten Findungsausschuss die Auswahl <strong>und</strong><br />

den Vorschlag <strong>der</strong> Dienststelle zu vertreten hat. Mit dieser Anordnung <strong>und</strong> ihrer<br />

Umsetzung wird zugleich ein verän<strong>der</strong>tes Verwaltungshandeln gefor<strong>der</strong>t.<br />

Lei<strong>der</strong> wurde diese Regelung kurzfristig durch einen Gerichtsbeschluss ausgesetzt,<br />

da das Beamtengesetz vorschreibt, dass Auswahl <strong>und</strong> Ernennung von<br />

Funktionsstelleninhabern „in einer Hand“ zu sein haben. Erst nach Än<strong>der</strong>ung des<br />

Beamtengesetzes konnte diese Regelung im Jahre 1996 umgesetzt werden.<br />

Die Verlagerung <strong>der</strong> Verantwortung für die Auswahl <strong>und</strong> Ernennung von<br />

Funktionsstelleninhabern erfor<strong>der</strong>te die Klärung <strong>der</strong> Frage, wo künftig die<br />

Personalhauptakte zu führen ist. Dieses Thema wurde in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

„Aufgabenverlagerung“ heftig diskutiert <strong>und</strong> dann letztlich so entschieden, dass diese<br />

Hauptakte weiterhin beim Regierungspräsidium geführt werden soll. Die<br />

überwiegende Mehrheit <strong>der</strong> Staatlichen Schulämter hat nach reiflicher Erwägung<br />

dieser Regelung unterstützt, da die Verlagerung <strong>der</strong> Führung <strong>der</strong> Personalhauptakte<br />

von den Regierungspräsidien auf die Staatlichen Schulämter ohne zusätzliche<br />

Personalausstattung nicht möglich ist.<br />

Mit dieser Neuregelung mussten die Regierungspräsidien einen wichtigen Teil ihrer<br />

Aufgaben abgeben. Tatsächlich versuchte ein Teil <strong>der</strong> Dezernenten über die<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Personalhauptakte weiterhin Einfluss auf die Entscheidungen <strong>der</strong><br />

Staatlichen Schulämter zu nehmen. Dies beschränkte sich zwar ausschließlich auf<br />

Formalia, führte aber durchaus zu zeitlichen Verzögerungen <strong>der</strong> Stellenbesetzungen.

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