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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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128<br />

1. "Das Kabinett nimmt die vom Kultusministerium geplanten<br />

Aufgabenverlagerungen zwischen den <strong>Schulaufsicht</strong>sebenen zustimmend zur<br />

Kenntnis.<br />

Daraus ergibt sich, dass vorrangig die Stelleneinsparung durch Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

schulfachlichen Stellen <strong>der</strong> Abteilung Kultus <strong>der</strong> Regierungspräsidien (10 Stellen) zu<br />

erbringen sind. Darüber hinaus - falls das Einsparungsvolumen damit nicht erbracht<br />

werden kann - ist auch auf die Stellen <strong>der</strong> Staatlichen Schulämter zurückzugreifen.<br />

Den Prüfungsmitteilungen des Hessischen Rechnungshofes zur Organisation <strong>und</strong><br />

Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Staatlichen <strong>Schulaufsicht</strong> wird insoweit Rechnung getragen.<br />

2. Die Errichtung eines Landesschulamtes wird abgelehnt.<br />

3. Die Landesregierung beauftragt das Kultusministerium zu prüfen, ob folgende<br />

Staatliche Schulämter aufgr<strong>und</strong> regionaler Strukturen zusammengelegt werden<br />

können:<br />

a) Staatliche Schulämter für den Landkreis Offenbach <strong>und</strong> für die<br />

Stadt Offenbach<br />

b) Staatliche Schulämter für den Landkreis Kassel <strong>und</strong> die Stadt Kassel<br />

c) Staatliche Schulämter für den Landkreis Darmstadt-Dieburg <strong>und</strong> für die<br />

Stadt Darmstadt sowie<br />

d) Staatliche Schulämter für den Rheingau-Taunuskreis <strong>und</strong> für die<br />

Landeshauptstadt Wiesbaden.<br />

4. Das Kabinett nimmt die vom Kultusministerium geplante Weiterentwicklung<br />

von HIBS, HILF <strong>und</strong> Landesbildstelle zustimmend zur Kenntnis. Den<br />

Prüfungsmitteilungen des Hessischen Rechnungshofes zur Organisation <strong>und</strong><br />

Effizienz <strong>der</strong> Staatlichen Landesbildstelle Hessen wird somit gr<strong>und</strong>sätzlich Rechnung<br />

getragen.<br />

5. Das Kabinett nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stelleneinsparungen<br />

auf die mit Kabinettbeschluß vom 02.04.1993 zu erbringenden Stelleneinsparungen<br />

angerechnet werden. Insgesamt werden in 1993 bis 1995 im nachgeordneten<br />

Bereich 36 Stellen eingespart." 157<br />

157 Schnell, H.: <strong>Schulaufsicht</strong> in Hessen: Weichenstellung für das Jahr 2000, Luchterhand Verlag, Schulrecht<br />

Hessen Erg.Lfg.92 Sammlung „Schulleitung <strong>und</strong> Schulverwaltung“ K 14.4 S. 5. Die Darstellungen in den<br />

Abschnitten 2.3.6, 2.3.7 <strong>und</strong> 2.3.8 wurden teilweise wörtlich übernommen. Die Sammlung K wurde in <strong>der</strong><br />

Zwischenzeit eingestellt.

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