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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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kämpfen, die die "Schulinspektoren" als politische Kontrolleure missbrauchten.<br />

Deshalb wurde bewusst in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>der</strong> Begriff Schulrat als<br />

Bezeichnung für die Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> gewählt. Es sollte die beratende<br />

Funktionen des Staates in den Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> gerückt werden. Diese in <strong>der</strong><br />

Demokratisierung <strong>der</strong> Gesellschaft begründete Haltung schlug sich später in den<br />

Gesetzestexten zur <strong>Schulaufsicht</strong> in Hessen nie<strong>der</strong>, die die Beratung <strong>und</strong><br />

Unterstützung <strong>der</strong> Schulen als zentrale Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> beschreiben. Ein<br />

ähnlicher Prozess vollzog sich nach 1990 in den neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n, in denen<br />

zum Beispiel in Brandenburg <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> Inspektion durch Visitation ersetzt ist.<br />

Ein Problem <strong>der</strong> Steuerung des Schulwesens trat in Hessen in den beginnenden<br />

60er Jahren auf, als erstmals <strong>der</strong> Partizipationsprozess im Zusammenhang mit dem<br />

Wirtschaftsaufschwung <strong>und</strong> <strong>der</strong> zu geringen Abiturientenquote (Picht 1964) dazu<br />

führte, das geglie<strong>der</strong>te Schulwesen durch integrierte Schulformen abzulösen. Das<br />

Verständnis <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Volksschulen war auf<br />

Beratung <strong>und</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Lehrerin/des Lehrers beziehungsweise <strong>der</strong><br />

Schulleiterin/des Schulleiters angelegt <strong>und</strong> nicht selten von persönlichen Interessen<br />

<strong>und</strong> Qualifikationen geprägt. In den ersten drei Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg<br />

bestimmte planwirtschaftliches Denken das politische Handeln: „Große Hessenpläne“<br />

auf <strong>der</strong> Landesseite <strong>und</strong> Bildungsgesamtplanung auf <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esebene waren<br />

entscheidende Steuerungsvorgaben für die Schulentwicklung. Sie boten dem<br />

einzelnen Schulrat einen großen Handlungsspielraum. Um die systemische<br />

<strong>Entwicklung</strong>en abzusichern <strong>und</strong> eine Einbindung aller schulaufsichtlichen Funktionen<br />

(Dienst-, Fach- <strong>und</strong> Rechtsaufsicht) regional in den Schulträgerbereichen zu<br />

gewährleisten, wurde deshalb ab <strong>der</strong> 2. Hälfte <strong>der</strong> 70er Jahre eine Reorganisation<br />

<strong>der</strong> Bildungsverwaltung mit <strong>der</strong> Einrichtung von Staatlichen Schulämtern<br />

durchgeführt. Hessen nahm mit diesem Schritt einerseits eine Stärkung <strong>der</strong><br />

staatlichen Steuerung <strong>der</strong> Schulentwicklung vor Ort vor, an<strong>der</strong>erseits wurde zugleich<br />

die Kontrollfunktion ebenfalls stärker regionalisiert. Dabei trat deutlicher hervor, dass<br />

<strong>der</strong> Auftrag <strong>der</strong> Beratung <strong>und</strong> Kontrolle nicht nur für die Person des<br />

<strong>Schulaufsicht</strong>sbeamten son<strong>der</strong>n für das gesamte systemische Organisationsgefüge<br />

staatlichen Handelns einen permanenten Konfliktbereich darstellt.

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