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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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76<br />

<strong>und</strong> Eltern" 84 Pate für die hessischen Vorstellungen <strong>der</strong> Schaffung eines in die<br />

Kommunalverwaltung eingeglie<strong>der</strong>ten <strong>Schulaufsicht</strong>samtes gestanden. Im Punkt 9<br />

"Aufsicht <strong>und</strong> Beratung" <strong>der</strong> Empfehlungen heißt es: „Das Konzept <strong>der</strong> verstärkten<br />

Selbstständigkeit <strong>und</strong> Partizipation wendet sich an die staatliche <strong>und</strong> kommunale<br />

Verwaltung, es kann nicht ohne o<strong>der</strong> gegen sie verwirklicht werden. Die verstärkte<br />

Selbstständigkeit <strong>der</strong> Schule <strong>und</strong> die zunehmende Zentralisierung <strong>der</strong> staatlichen<br />

Planungen berühren die Position <strong>der</strong> kommunalen Schulträger. Ihre Beteiligung an<br />

Ausbau <strong>und</strong> Reform des Schulwesens ist Voraussetzung für eine enge Verflechtung<br />

von Schule <strong>und</strong> Gesellschaft.<br />

Die Kooperation zwischen Staat <strong>und</strong> Kommune im Schulbereich sollte daher neben<br />

<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Aufgaben vor allem durch eine institutionalisierte<br />

Zusammenarbeit in wichtigen Planungsentscheidungen bestimmt werden. Auf diese<br />

Weise werden sich zentrale Planung <strong>und</strong> dezentrale Verwirklichung <strong>und</strong> Gestaltung<br />

im Schulwesen besser miteinan<strong>der</strong> verbinden lassen." 85<br />

Zur <strong>Schulaufsicht</strong> selbst plädiert die Kommission für einen Wandel vom Anordnungs-<br />

zum Kooperationsverhältnis auf <strong>der</strong> Basis von "Rahmenrichtlinien" (nicht zu<br />

verwechseln mit den „Hessischen Rahmenrichtlinien“), die gr<strong>und</strong>sätzlich als<br />

verbindliche Vorgaben für eine selbstständige Schule erlassen werden sollten. Die<br />

<strong>Schulaufsicht</strong> wird als Rechtsaufsicht gesehen, die die Vorgaben dieser<br />

Rahmenrichtlinien kontrolliert <strong>und</strong> im Rahmen des Kooperationsverhältnisses die<br />

Schulen unterstützt. Die verstärkte Eigenverantwortung <strong>der</strong> Schule erfor<strong>der</strong>t eine<br />

Beratung, die aber "neben <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> angesiedelt werden (soll), da diese auch<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Kontrolle wahrzunehmen hat. Das kann in Form einer beson<strong>der</strong>en<br />

Abteilung <strong>der</strong> Verwaltung "Schulgestaltung" o<strong>der</strong> durch Institutionen auf lokaler o<strong>der</strong><br />

regionaler Ebene geschehen." 86<br />

Zur Frage <strong>der</strong> Hintergründe des Aufbaus von regionalen Staatlichen Schulämtern<br />

führt Franz Köller, aus: 87<br />

84<br />

Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen <strong>der</strong> Bildungskommission " zur Reform von Organisation <strong>und</strong><br />

Verwaltung im Bildungswesen-Teil I-verstärkte Selbstständigkeit <strong>der</strong> Schule <strong>und</strong> Partizipation <strong>der</strong> Lehrer,<br />

Schüler <strong>und</strong> Eltern ".<br />

85<br />

Deutscher Bildungsrat a.a.O. S. 34.<br />

86<br />

Deutscher Bildungsrat a.a.O. S. 36.<br />

87<br />

Experteninterview mit LMR a.D. Franz Köller s. Anhang S. 305.

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