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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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Vertragszustimmung, Verbeamtung <strong>und</strong> förmliche Beauftragung mit Aufgaben <strong>der</strong><br />

Schulleitungen nach Auswahlvorschlag <strong>der</strong> Schule) sein.<br />

Aus Untersuchungen 283 ist bekannt, dass die <strong>Schulaufsicht</strong>sbeamten in <strong>der</strong><br />

Personalzuweisung <strong>und</strong> -steuerung ein wesentliches Element ihrer Aufgaben <strong>der</strong><br />

Schulentwicklung sehen. Dies ist in <strong>der</strong> Vergangenheit eine <strong>der</strong> zentralen <strong>und</strong><br />

zeitaufwändigen Aufgaben <strong>der</strong> Schulräte <strong>und</strong> Schulämter gewesen, eine Aufgabe,<br />

die in <strong>der</strong> Regel zur Zufriedenheit <strong>der</strong> Schulleiterinnen <strong>und</strong> Schulleiter aber auch des<br />

Kultusministeriums gelöst wurde. Im Rahmen <strong>der</strong> künftigen <strong>Entwicklung</strong> wird dies<br />

mehr <strong>und</strong> mehr in die Verantwortung <strong>der</strong> Einzelschule übergehen <strong>und</strong> damit das<br />

Arbeitszeitbudget des Amtes entlasten. Statt dessen werden die Bereiche Budget,<br />

Controlling <strong>und</strong> Daten eine erhebliche Zeit <strong>und</strong> zusätzliches Personal erfor<strong>der</strong>n.<br />

Allein die Fülle <strong>der</strong> Daten, die für das Budget <strong>und</strong> das Controlling einerseits, aber<br />

auch als qualitative <strong>und</strong> quantitative Daten durch Abschlussprüfungen,<br />

Vergleichsarbeiten <strong>und</strong> empirische Evaluationen (intern <strong>und</strong> extern einschließlich <strong>der</strong><br />

Schulberichte ) anfallen, muss nicht nur ausgewertet, son<strong>der</strong>n auch für die qualitative<br />

Schulentwicklung <strong>und</strong> Steuerung genutzt <strong>und</strong> an die Schulen zurückgemeldet<br />

werden.<br />

2. Der Aufgabenbereich „Dienst- <strong>und</strong> Fachaufsicht“, wird sich auf Kernaufgaben<br />

beschränken. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e das personale Konfliktmanagement. Beispiel<br />

ist die Beratung von Eltern <strong>und</strong> Schülern gr<strong>und</strong>sätzlich, aber auch in Konfliktfällen mit<br />

den Schulen. Der damit verb<strong>und</strong>ene umfangreiche Zeitaufwand (telefonische o<strong>der</strong><br />

persönliche Beratung, Sitzungen <strong>und</strong> Protokollführungen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Schriftverkehr)<br />

wird von den Schulen bisher häufig an die Ämter delegiert, um sich selbst zu<br />

entlasten. Das bisherige Konfliktmanagement muss sich strukturell mit <strong>der</strong> größeren<br />

Selbstständigkeit <strong>und</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Einzelschule verän<strong>der</strong>n. Die Fachaufsicht<br />

kann sich auf die Schulberichte <strong>der</strong> Inspektion konzentrieren, die erkennbar<br />

aufzeigen, dass Beschlüsse <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>der</strong> Schule gegen "Rechts- <strong>und</strong><br />

Verwaltungsvorschriften, das Schulprogramm o<strong>der</strong> Anordnungen <strong>der</strong><br />

283 Neben den bereits zitierten Untersuchungen von Hopf, Buchen u.a. bestätigen erste empirische Daten aus dem<br />

angelaufenen DIPF-Projekt unter <strong>der</strong> Leitung von Dr. Döbrich „<strong>Entwicklung</strong>sbilanzen in Staatlichen<br />

Schulämtern“ ( 2003 – 2007 ) diesen auch zeitlich umfangreichen Arbeitsschwerpunkt. Verwiesen werden kann<br />

auch auf die zitierte Veröffentlichung von Blum <strong>und</strong> Männle in <strong>der</strong> Zeitschrift „Schulmanagement“ 3/2005.

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