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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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Entsprechend <strong>der</strong> Stärke <strong>der</strong> größeren Landkreisen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Städte wurde im<br />

Rahmen einer Funktionalreform die Einrichtung von 26 Staatlichen Schulämtern<br />

vorgesehen.<br />

Es gab damit drei ausgebaute <strong>Schulaufsicht</strong>sebenen mit Steuerungsfunktionen:<br />

Kultusministerium, drei Regierungspräsidien mit „Kultusabteilungen“ <strong>und</strong> 26<br />

Staatliche Schulämter unter <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Landräte bzw. Oberbürgermeister.<br />

Nach einer Konsolidierungsphase für die <strong>Schulaufsicht</strong> in den 80er Jahren wurde mit<br />

dem Schulgesetz von 1992 eine weitere gr<strong>und</strong>legende Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Bildungsverwaltung eingeleitet: mit <strong>der</strong> Verpflichtung <strong>der</strong> einzelnen Schule zu mehr<br />

Eigenverantwortung <strong>und</strong> ab dem Schuljahr 1997/98 mit <strong>der</strong> Einführung des<br />

Schulprogramms reduzierte die Landesregierung die staatliche <strong>Schulaufsicht</strong>. Die<br />

zuständigen Abteilungen <strong>der</strong> Regierungspräsidien wurden aufgelöst, die Zahl <strong>der</strong><br />

Staatlichen Schulämter auf 15 verkleinert. Mit <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong><br />

Dienstvorgesetzteneigenschaft auf die Schulleiter <strong>und</strong> <strong>der</strong> höheren<br />

Eigenverantwortung <strong>der</strong> Einzelschule stellte sich die Steuerungsfrage <strong>der</strong><br />

Schulentwicklung neu.<br />

4.1 Rolle <strong>und</strong> Funktion <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> von 1945 bis 1975 im Rahmen <strong>der</strong><br />

planwirtschaftlichen Ansätze <strong>der</strong> Schulentwicklung<br />

4.1.1 Aufbauphase <strong>und</strong> Kontinuitäten<br />

Nach Kriegsende hatte General Eisenhower mit <strong>der</strong> Proklamation Nr. 2 vom 19.<br />

September 1945 die Voraussetzungen für die Etablierung eines groß-hessischen<br />

Staates aus dem ehemaligen Verwaltungsgebiet Land Hessen <strong>und</strong> <strong>der</strong> ehemaligen<br />

preußischen Provinz Hessen-Nassau, ohne die an Rheinland-Pfalz fallenden<br />

Gebiete, geschaffen. Erster, von <strong>der</strong> Militärregierung eingesetzter, Ministerpräsident<br />

wurde Karl Geiler. Am 30. Juni 1946 fand auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage eines auf Anordnung<br />

<strong>der</strong> amerikanischen Militärregierung erlassenen Wahlgesetzes die Wahl für die<br />

„Verfassungsberatende Groß-Hessische Landesversammlung" statt. Sie hatte die<br />

Aufgabe, den Entwurf einer Verfassung des Landes Groß-Hessen auszuarbeiten. Am<br />

1. Dezember 1946 fanden die Abstimmung über die hessische Verfassung <strong>und</strong> die

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