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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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Das Spannungsfeld von Beratung <strong>und</strong> Kontrolle äußert sich bis heute offenk<strong>und</strong>ig in<br />

dem Verhältnis „innerer“ <strong>und</strong> „äußerer“ Schulangelegenheiten bei <strong>der</strong><br />

Schulentwicklungsplanung, die seit Anfang <strong>der</strong> 70er Jahre dem Schulträger auferlegt<br />

ist. Die Genehmigung von Schulentwicklungsplänen durch das Kultusministerium<br />

wird bei gegenläufigen bildungspolitischen Positionen zu einem Konfliktfeld, in dem<br />

die staatliche <strong>Schulaufsicht</strong> vor Ort als Gelenkstelle im Idealfall Mediationsfunktion<br />

übernimmt. Einen Höhepunkt in diesem Spannungsverhältnis stellte <strong>der</strong> Zeitraum<br />

von 1977 bis 1985 dar, als die Staatlichen Schulämter als Hauptabteilung beim<br />

Landrat beziehungsweise Oberbürgermeister eingeglie<strong>der</strong>t <strong>und</strong> wenige Jahre später<br />

wie<strong>der</strong> ausgeglie<strong>der</strong>t wurden. Die Hintergründe dieser <strong>Entwicklung</strong>en werden<br />

deshalb ausführlich dargestellt, weil mit den entstandenen "unabhängigen"<br />

Staatlichen Schulämtern (regionale <strong>Schulaufsicht</strong>) die Gr<strong>und</strong>lage für eine Perspektive<br />

<strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Bildungsverwaltung in Hessen gelegt wurde. Die Einrichtung von<br />

"Bildungsregionen" seit Beginn des 21. Jahrh<strong>und</strong>erts, die auf an<strong>der</strong>e Weise die<br />

inneren <strong>und</strong> äußeren Schulangelegenheiten in ein Abstimmungsverhältnis einbinden,<br />

bieten deshalb eine neue Chance für die <strong>Schulaufsicht</strong> als "regionaler<br />

Qualitätsagentur". Sie werden das genannte Spannungsfeld nicht ohne eine<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Weichenstellung, wie sie als Perspektive am Ende <strong>der</strong> Arbeit<br />

dargestellt ist, auflösen können.<br />

Die "Bildungsregionen" haben Dienstleistungsfunktionen für die "selbstständigere"<br />

Schule. An diesen wird das gemeinsame Budget aus den Mittelzuweisungen des<br />

Landes <strong>und</strong> des Schulträgers gebildet <strong>und</strong> für die pädagogische Schulentwicklung<br />

genutzt. Dieses gemeinsame Budget stellt einen Hauptpunkt in <strong>der</strong> hessischen<br />

<strong>Entwicklung</strong> zur „stärker selbstständigen“ Schule dar. Diese begann Anfang <strong>der</strong> 90er<br />

Jahre <strong>und</strong> führte Anfang des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrh<strong>und</strong>erts zur<br />

verbindlichen Einführung von Schulprogrammen <strong>und</strong> Evaluation als Ausdruck <strong>der</strong><br />

pädagogisch selbstständigeren Schule. Damit <strong>und</strong> mit <strong>der</strong> Übertragung von<br />

wesentlichen Aufgaben eines Dienstvorgesetzten auf die Schulleiterin/den Schulleiter<br />

wurde eine gr<strong>und</strong>sätzliche Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rolle <strong>und</strong> Funktion <strong>der</strong> Staatlichen<br />

Schulämter eingeleitet. Die systemische Beratung <strong>und</strong> Unterstützung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Schule wurden im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Zustimmung zu den Schulprogrammen zu<br />

einem Schwerpunkt <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong>sarbeit <strong>der</strong> Schulämter. Die verän<strong>der</strong>te Rolle <strong>der</strong><br />

Schulleiter/innen in Verbindung mit <strong>der</strong> neuen Verwaltungssteuerung <strong>und</strong>

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