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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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49<br />

preußische Gesetz über die Aufhebung von Schuldeputationen <strong>und</strong> die Berufung von<br />

Schulbeiräten vom 26. März 1935, das jegliche demokratische Schulverwaltung<br />

aufgehoben hatte, hielt er ein solches Gesetz für vordringlich. Wie bereits<br />

beschrieben, waren Schulverwaltung <strong>und</strong> die <strong>Schulaufsicht</strong> in den tradierten<br />

Strukturen weiterhin tätig. Stein wollte die Verwaltung des Schulwesens<br />

demokratisieren <strong>und</strong> die Verantwortlichkeit <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Schule mit-<br />

wirkenden Gruppen, <strong>der</strong> Eltern, Lehrer <strong>und</strong> Gemeinden stärken <strong>und</strong> damit zugleich<br />

den bürokratischen Einfluss zu Gunsten <strong>der</strong> Selbstverwaltung zurückdrängen. Er<br />

erstrebte einen Interessenausgleich zwischen den inneren <strong>und</strong> äußeren<br />

Schulangelegenheiten in einer Schulverwaltung, die sich durch die verschiedenen<br />

Organe mit getrennten, aber sich überschneidenden Zuständigkeiten häufig selbst<br />

behin<strong>der</strong>te. 44<br />

Diese Möglichkeit sah er in <strong>der</strong> Einrichtung von Schulvorständen auf örtlicher <strong>und</strong><br />

regionaler Ebene <strong>und</strong> entsprechenden Schulausschüssen. Die Aufgaben <strong>der</strong><br />

Schulvorstände bezogen sich auf die allgemeine Schulverwaltung (Ausführung <strong>der</strong><br />

Anordnungen <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong>sbehörde, Vorbereitung des Schulhaushaltes,<br />

Mitwirkung bei <strong>der</strong> Berufung von Lehrern), die des<br />

Schulausschusses/Kreisschulbeirates auf allgemein-pädagogische Fragen, die<br />

Gestaltung des Schulwesens in <strong>der</strong> Gemeinde bzw. dem Kreis, in <strong>der</strong> Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Elternbeiräte <strong>und</strong> <strong>der</strong> Pflege <strong>der</strong> Verbindung zwischen den<br />

Schulgattungen. Dementsprechend war die Zusammensetzung unterschiedlich: die<br />

Schulvorstände bestanden aus ständigen <strong>und</strong> gewählten Mitglie<strong>der</strong>n, die in <strong>der</strong><br />

Arbeit <strong>der</strong> politischen Gemeinde (Bürgermeister, Gemeindevertreter, Ortsangehörige)<br />

standen <strong>und</strong> in denen auch <strong>der</strong> Staat durch die Lehrer, eventuell auch durch den<br />

Stadtschulrat, die Kirche <strong>und</strong> die Eltern einen Einfluss erhielten <strong>und</strong> die Verbindung<br />

zwischen <strong>der</strong> Gemeindevertretung, <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung <strong>und</strong> <strong>der</strong> unteren o<strong>der</strong><br />

mittleren Schulverwaltung herstellten. Den Vorsitz in den Schulvorständen führte <strong>der</strong><br />

Bürgermeister o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landrat. Im Ortsschulausschuss/Kreisbeirat saßen nur<br />

Vertreter <strong>der</strong> Lehrerschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong> Elternschaft zu gleichen Teilen, die in geheimer<br />

Wahl gewählt wurden. Beide sollten auf dem Boden völliger Gleichberechtigung<br />

miteinan<strong>der</strong> arbeiten. Dem Landesschulbeirat wurden Anhörungsrechte bei<br />

44 Stein a. a. O S.68 ff.

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