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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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42<br />

Wahl zum ersten Hessischen Landtag statt, <strong>der</strong> die Umbenennung <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Proklamation bezeichneten Gebiete in "Hessen" beschloss.<br />

Die Gründung Hessens basierte damit auf einem Rechtsakt <strong>der</strong> amerikanischen<br />

Regierung. Die Gründung des B<strong>und</strong>eslandes Hessen wurde in <strong>der</strong> politisch-<br />

historischen Bewertung als demokratischer Vorgang gesehen, weil die<br />

amerikanische Besatzungsmacht eine Volksabstimmung zur Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> künftigen<br />

Landesverfassung zugelassen hatte. 29<br />

Nach dem Kriegsende stand <strong>der</strong> Aufbau einer funktionsfähigen <strong>und</strong> demokratisch<br />

legitimierten Verwaltung des Landes im Mittelpunkt <strong>der</strong> politischen Bemühungen. Für<br />

die Militärregierung <strong>und</strong> die eingesetzte Landesregierung war es erfor<strong>der</strong>lich, auch<br />

auf vorhandene Verwaltungsstrukturen zurückzugreifen: so wurde die<br />

Bezirksregierung für die ehemalige Provinz Starkenburg, später auch Oberhessen, in<br />

Darmstadt gebildet <strong>und</strong> erhielt am 21.April 1945 die erfor<strong>der</strong>lichen Befugnisse zur<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Anordnungen <strong>der</strong> Militärregierung, später <strong>der</strong> eingesetzten<br />

Landesregierung. Es folgten die Regierungspräsidien in Kassel für die ehemalige<br />

preußische Provinz Kurhessen am 1. Mai 1945 <strong>und</strong> in Wiesbaden für die ehemalige<br />

preußische Provinz Nassau am 10. Mai 1945. 30<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen waren für den Schulbereich weiterhin im allgemeinen noch das<br />

preußische Volksschulgesetz vom 2.12.1936 mit Durchführungsverordnungen <strong>und</strong><br />

Ausführungsanweisungen für die Regierungsbezirke Kassel <strong>und</strong> Wiesbaden <strong>und</strong> das<br />

Gesetz, das Volksschulwesen im Volksstaat Hessen betreffend, vom 25.10.1921,<br />

das bis zum 31.3.1944 terminiert war <strong>und</strong> zum 1.4.1945 außer Kraft trat. Seine<br />

einzelnen Bestimmungen galten jedoch gewohnheitsrechtlich fort. 31<br />

Die Aufgaben <strong>der</strong> Regierungspräsidenten für Schule <strong>und</strong> <strong>Schulaufsicht</strong> wurden<br />

ursprünglich in <strong>der</strong> Regierungsinstruktion vom 23.10.1817 (§ 2 Nr. 6 <strong>und</strong> § 18 GS S.<br />

29 Möller, K. P. in: Die Konstituierung des Landes "Groß-Hessen " vor 50 Jahren.<br />

Hessische Schriften zum Fö<strong>der</strong>alismus <strong>und</strong> Landesparlamentarismus Nr. 6 - Hessischen Landtag, 13.10.1995,<br />

S.13.<br />

30 Verfassung des Landes Hessen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>gesetz für die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit einer Einführung<br />

<strong>und</strong> einem Anhang. 55. neubearbeitete Auflage 2002, herausgegeben vom Hessischen Kultusministerium,<br />

Wiesbaden S 30ff.<br />

31 Die Amtsführung des Lehrers. Schulrecht. Hrsg. Gustav Tiemann et al.<br />

Ausgabe für das Land Hessen; Pädagogischer Verlag Schwann; Düsseldorf 1. Auflage 1953 Seite 131ff.

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