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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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3. Langfristig: Zeitraum nach 2015<br />

273<br />

Das Institut für Qualitätsentwicklung entwickelt sich zu einer selbstständigen <strong>und</strong><br />

unabhängigen Bildungseinrichtung, einem Inspektorat. (Analogien zu den<br />

nie<strong>der</strong>ländischen <strong>und</strong> schottischen Inspektoraten <strong>und</strong> zur <strong>Entwicklung</strong> in an<strong>der</strong>en<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n wie Nie<strong>der</strong>sachsen <strong>und</strong> Brandenburg). Mit <strong>der</strong> direkten<br />

Unterstellung des Inspektorats unter den Minister/die Ministerin <strong>und</strong> das<br />

Landesparlament werden die Inspektionen <strong>der</strong> Schulen <strong>und</strong> das damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Berichtswesen zu schulaufsichtlichen Tätigkeiten. Sie üben die<br />

staatliche Kontrollfunktion über die Schulen aus. Die gesetzliche Einrichtung des<br />

„selbständigen“ Inspektorats bedeutet die Schaffung einer neuen<br />

„Son<strong>der</strong>verwaltung“ <strong>und</strong> damit die Anerkennung <strong>der</strong> spezifischen Auftragslage<br />

<strong>der</strong> Bildungsverwaltung.<br />

Die Bildungsregionen haben hinsichtlich <strong>der</strong> Trennung <strong>der</strong> inneren <strong>und</strong> äußeren<br />

Schulangelegenheiten eine zusammenführende Dynamik entwickelt. Dies betrifft<br />

zentral die verschiedenen Budgets <strong>und</strong> das damit verb<strong>und</strong>ene Controlling. Die<br />

beiden <strong>Entwicklung</strong>slinien – Einführung des Inspektorats <strong>und</strong> Bildungsregionen -<br />

führen zu einer politischen Gr<strong>und</strong>satzentscheidung: Die historisch bedingte<br />

Trennung innerer <strong>und</strong> äußerer Schulangelegenheiten wird durch eine<br />

Verfassungsän<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> die Än<strong>der</strong>ung des Schulgesetzes aufgehoben.<br />

Hauptaufgabe <strong>der</strong> Staatlichen Schulämter ist die Steuerung <strong>der</strong> regionalen<br />

Schulentwicklung, die Beratung <strong>und</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Einzelschule <strong>und</strong> die<br />

Gewährleistung eines regionalen Bildungsangebotes zur Erfüllung des<br />

Bildungsanspruchs des Einzelnen.<br />

Rolle <strong>und</strong> Funktion <strong>der</strong> Staatlichen Schulämter als „regionale Qualitätsagentur“<br />

werden neu definiert: Sie verlieren ihren Status als "Son<strong>der</strong>behörde" <strong>und</strong> werden<br />

Erziehungs- <strong>und</strong> Schulabteilungen <strong>der</strong> Kommunalverwaltung. Die<br />

dienstrechtlichen Aufgaben werden von dieser wahrgenommen, die<br />

Rechtsaufsicht wird ungeteilt dem Innenressort zugeordnet.

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