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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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161<br />

Beinahe gänzlich unbemerkt wurde ein an<strong>der</strong>er Schwerpunkt <strong>der</strong> pädagogischen<br />

Schulentwicklung in Hessen, <strong>der</strong> fast 50 Jahre die Planungs- <strong>und</strong> Steuerungs-<br />

einrichtungen <strong>der</strong> Bildungsverwaltungen einschließlich <strong>der</strong> <strong>Schulaufsicht</strong>, die<br />

Bildungspolitik sowie die Rechtbesprechung bis zum B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

beschäftigte <strong>und</strong> als Beispiel für die Steuerungs- <strong>und</strong> Planungsansätze <strong>der</strong><br />

<strong>Schulaufsicht</strong> in einem Teil dieses Abschnittes diente, de facto "erledigt": die<br />

För<strong>der</strong>stufe. Mit dem so genannten "Ersten Gesetze zur Qualitätssicherung im<br />

hessischen Schulen" 177 wurde <strong>der</strong> Schulkonferenz <strong>der</strong> schulformbezogenen<br />

Gesamtschulen das Recht eingeräumt, mit einer 2/3 Mehrheit die För<strong>der</strong>stufe in<br />

schulformbezogene Zweige umzuwandeln. Das "elastische" Verbindungsglied<br />

zwischen Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> weiterführenden Schulen verlor seine Bedeutung für die<br />

Entscheidung über die Schullaufbahn.<br />

4.3.11 Versuch einer Zwischenbewertung <strong>der</strong> Reformen<br />

Bewertet man die Entscheidungen <strong>der</strong> 90er Jahre für die bis heute geltende Struktur<br />

<strong>der</strong> neuen Steuerungssysteme (die Umgründung von Instituten ausgenommen) aus<br />

heutiger Sicht, ist festzuhalten, dass sie durchaus in <strong>der</strong> Kontinuität <strong>der</strong> hessischen<br />

Schulentwicklung <strong>der</strong> 70er <strong>und</strong> 80er Jahre bleiben. Die Tendenz des<br />

Landesrechnungshofes, die Einrichtung eines Landesschulamtes zu for<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Vertreter des Innenministeriums, die Staatlichen Schulämter zu Außenstellen <strong>der</strong><br />

Regierungspräsidien umzustrukturieren, setzte sich nicht durch. Hintergr<strong>und</strong> war die<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Erkenntnis, dass die Staatlichen Schulämter aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

beson<strong>der</strong>en pädagogischen Auftragslage nicht in einen traditionelles<br />

Verwaltungsschema einzufügen son<strong>der</strong>n als Son<strong>der</strong>behörde zu betrachten sind. Die<br />

z.T. sehr detaillierten Beschreibungen zeigen beispielhaft den mühsamen<br />

Arbeitsprozess, <strong>der</strong> hinter einer häufig als „einfach“ verstandenen Verwaltungsreform<br />

steht.<br />

Dass fachliche Gründe diese <strong>Entwicklung</strong> bestimmen konnten, lag <strong>und</strong> liegt auch an<br />

<strong>der</strong> unterschiedlichen Einschätzung <strong>der</strong> politischen Parteien über eine mögliche<br />

Gestaltung <strong>der</strong> neuen Steuerungssysteme in <strong>der</strong> Bildungsverwaltung. Betrachtet<br />

177 Hessisches Schulgesetz vom 17.Juni 1992 zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom 30. Juni 1999 (GVBl. I S.<br />

354 ) § 26 Schulformbezogene ( Kooperative ) Gesamtschulen.

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