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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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Staatlichen Schulämter vorliegen. Es ist deshalb erfor<strong>der</strong>lich, die <strong>Perspektiven</strong><br />

künftiger Arbeitsstrukturen <strong>und</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Staatlichen Schulämter aus hessischer<br />

Sicht neu zu überdenken.<br />

In Hessen wird die Steuerung des Bildungssystems unter Beachtung des<br />

Rechtsrahmens <strong>und</strong> <strong>der</strong> Richtlinienkompetenz des Kultusressorts output-orientiert<br />

auf <strong>der</strong> Systemebene <strong>der</strong> selbstständigeren Einzelschule <strong>und</strong> in den<br />

Bildungsregionen erfolgen. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> eingeleiteten landespolitischen<br />

<strong>Entwicklung</strong>en muss dieser Prozess als unumkehrbar angesehen werden. Die<br />

Staatlichen Schulämter haben sich zur „regionalen Qualitätsagentur“ bekannt. Dies<br />

bedeutet Zuständigkeit <strong>und</strong> Verantwortung für die Qualität <strong>der</strong> Schulentwicklung <strong>der</strong><br />

einzelnen Schule <strong>und</strong> <strong>der</strong> Region, die Steuerung <strong>der</strong> Budgets durch Ziel- <strong>und</strong><br />

Leistungsvereinbarungen, soweit dies nicht vom Lande vorgegeben ist <strong>und</strong><br />

entsprechende <strong>Entwicklung</strong>en von Qualifizierung <strong>und</strong> Professionalisierung des<br />

gesamten Personals in <strong>der</strong> Region. Die Frage <strong>der</strong> bisherigen schulaufsichtlichen<br />

Funktionen im Rahmen <strong>der</strong> Dient-, Rechts- <strong>und</strong> Fachaufsicht wurde von ihnen bisher<br />

additiv gesehen <strong>und</strong> muss dringend für eine zukünftige Gestaltung mitgedacht<br />

werden. Die geän<strong>der</strong>ten Aufgaben sind nur realisierbar auf <strong>der</strong> Basis eines<br />

Qualitätsmanagements <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kooperationen <strong>der</strong> beteiligten regionalen Partner,<br />

konkret rechtlich <strong>der</strong> Schulträger, aber auch <strong>der</strong> Jugendämter <strong>und</strong> weiterer<br />

Bildungseinrichtungen <strong>und</strong> Kooperationspartner wie Kammern, Verbände usw.<br />

Die Bildungsregionen werden sich perspektivisch als Zukunftsmodell <strong>der</strong><br />

regionalen Bildungssteuerung erweisen. Das Zusammenwirken von Staatlichen<br />

Schulämtern <strong>und</strong> Schulträgern stärkt die Ämter in ihrer Funktion als<br />

„Son<strong>der</strong>behörde“ für einen längeren Zeitraum, da die kommunalpolitischen<br />

Interessen <strong>der</strong> Schulträger an einem starken Kooperationspartner eine<br />

Stützfunktion haben werden, solange keine eindeutige rechtliche Zuordnung<br />

„innerer“ <strong>und</strong> „äußerer“ Schulangelegenheiten erfolgt ist.<br />

Unabhängig davon wird die Einrichtung des Instituts für Qualitätsentwicklung mit<br />

einem datengestützten Bildungsmonitoring <strong>und</strong> <strong>der</strong> externen Evaluation von Schulen<br />

dazu beitragen, dass seitens des Kultusministeriums nicht nur gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Steuerungsvorgaben für regionale Zielvereinbarungen erfolgen son<strong>der</strong>n auch in

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