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Entwicklung und Perspektiven der Schulaufsicht - KOBRA ...

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237<br />

"Insofern ist es auch überfällig, dass sowohl die staatliche <strong>Schulaufsicht</strong> als auch die<br />

kommunale Schulverwaltung zunächst für sich <strong>und</strong> dann miteinan<strong>der</strong> abgestimmt<br />

Qualitäts -<strong>und</strong> Qualifikationskriterien für die Besetzung von Schulleiterstellen<br />

entwickeln, die den neuen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen. Es macht aus<br />

Schulträgersicht wenig Sinn, "operative" Kräfte zur Führung eines öffentlichen<br />

Betriebes einzusetzen, die keine gr<strong>und</strong>legenden Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen in den<br />

Methoden mo<strong>der</strong>ner Haushaltsführung <strong>und</strong> effizienter Bewirtschaftung öffentlichen<br />

Vermögens (Budgetierung, dezentralen Ressourcenverantwortung <strong>und</strong> Controlling)<br />

besitzen." 244<br />

Durchaus folgerichtig hat das Hessische Kultusministerium bei <strong>der</strong> Umstrukturierung<br />

<strong>der</strong> Landesinstitute die Zentralstelle für die Qualifizierung von<br />

Funktionsstelleninhabern nicht aufgelöst son<strong>der</strong>n in das Amt für Lehrerbildung<br />

eingeglie<strong>der</strong>t. Trotzdem ist ein enormer Qualifizierungsbedarf für die Schulleitungen<br />

vorhanden, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> weiteren Umsetzung <strong>der</strong> Neuen Verwaltungssteuerung im<br />

Schulbereich absehbar nicht gedeckt werden kann. Hier kommt auf die Staatliche<br />

Schulämter mit <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> regionalen Fortbildung eine zusätzliche Aufgabe<br />

zu.<br />

Die größere Eigenständigkeit <strong>der</strong> Schulen hat die Diskussion über die Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> "inneren <strong>und</strong> äußeren Schulangelegenheiten" trotz klarer gesetzlicher<br />

Regelungen verstärkt. Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Zuständigkeit für die<br />

Schulentwicklungsplanung reklamieren Schulträger einen stärkeren Einfluss auf die<br />

qualitative Planung <strong>und</strong> strukturelle <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Schulen in ihren<br />

Zuständigkeiten. "Schulträger brauchen ein verän<strong>der</strong>tes Initiativrecht für qualitative<br />

<strong>und</strong> strukturelle <strong>Entwicklung</strong>en ihrer Schulen, bereits die materiellen Konsequenzen<br />

solcher Verän<strong>der</strong>ungen legitimieren sie dazu.“ 245<br />

In einem Vortrag vor dem Kulturausschuss des Deutschen Landkreistages hat R.<br />

Vosskühler die Konfliktsituationen (Überlappungssituationen <strong>und</strong><br />

Lösungsmöglichkeiten) an dem Beispielen <strong>der</strong> Schulentwicklungsplanung, <strong>der</strong><br />

244 Stryck, T.,: Autonomie <strong>und</strong> Schulträger. Über die <strong>Entwicklung</strong> aus kommunaler Sicht. In: Daschner, P.,<br />

Rolff, H.-G., Stryck, T., Schul Autonomie-Chancen <strong>und</strong> Grenzen Impulse für die Schulentwicklung. Jugenta<br />

Verlag, Weinheim <strong>und</strong> München 1995 S. 17.<br />

245 Stryck a.a.O. S.120.

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