Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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Die Erben von Isidor Mautner wurden am 10. Oktober 1933 gemäß seinem letzten<br />
Willen vom Handelsgericht <strong>Wien</strong> in seinen Nachlass eingeantwortet. Die nunmehrigen<br />
Eigentümer der im Geymüller-Schlössel in <strong>Wien</strong> 18., Khevenhüllerstraße 2, befindlichen<br />
Einrichtungsgegenstände einigten sich darauf, Jenny Mautner die Mobilien nebst einem<br />
lebenslangen Wohnrecht zu belassen.<br />
Jenny Mautner starb nur wenige Wochen nach der Machtübernahme der<br />
Nationalsozialisten in Österreich, am 9. April 1938 in <strong>Wien</strong>. Zum Zeitpunkt ihres Todes<br />
waren die Erben Isidor Mautners eindeutig Eigentümer der Einrichtungsgegenstände im<br />
Geymüller-Schlössel.<br />
In einem Inventar, erstellt von einem Notar im Oktober 1938, wurde der<br />
Gesamtnachlass mit RM 5.374,48 bewertet. Die Einrichtungsgegenstände, die sich<br />
lediglich im Besitz Jenny Mautners befanden, jedoch im Eigentum der Erben nach Isidor<br />
Mautner verblieben waren, wurden nicht in den Nachlass aufgenommen.<br />
In ihren Vermögensanmeldungen vom Juli 1938 gaben die Erben nach Isidor Mautner,<br />
Stephan Mautner, Katharina „Käthe“ Breuer und Marie Kalbeck sowie die für ihre vier<br />
minderjährigen Kinder als Vormünderin auftretende Witwe von Konrad Mautner, Anna<br />
Mautner, den Wert der Einrichtungsgegenstände mit einem Viertel, daher RM 3.333,--<br />
bzw. einem Sechzehntel, daher RM 833,31, an. Dies entsprach einem Gesamtwert von<br />
RM 13.333,--.<br />
Stephan Mautner fügte einem Schreiben an die VVSt. vom 5. Dezember 1938 eine<br />
Liste bei, die von den übrigen Erben nach Isidor Mautner übernommen wurde und aus<br />
der hervorgeht, dass auch der Nachlass Jenny Mautners mittlerweile überschuldet war.<br />
Die Schulden aus der Verlassenschaft nach Isidor und Jenny Mautner hätten sich<br />
gegenüber April 1938 um Zahlungen für Betriebskosten und Löhne bzw. Abfertigungen<br />
für die Hausgehilfen im Geymüller-Schlössel erhöht, die aus der Auflösung des<br />
Haushaltes resultierten.<br />
Stephan Mautner stellte dazu fest, dass diese Zahlungen zum Teil aus dem Verkauf der<br />
Einrichtungsgegenstände, zu denen die VVSt. seinen Neffen, RA Dr. Georg Breuer,<br />
ermächtigt hatten und zum Teil aus den Kanzleieingängen Breuers bestritten würden.<br />
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