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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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3. 2. 2. Ergänzung zur zusammenfassenden Darstellung vom 2. Juli 2004 und vom<br />

Oktober 2004 betreffend den Erwerb von Kunstobjekten aus der Sammlung Albert<br />

Pollak durch die Städtischen Sammlungen, 28. März <strong>2006</strong><br />

Der 1878 in Bielsko geborene Jude und polnische Staatsbürger Albert Pollak lebte 1938<br />

als ehemaliger Generaldirektor der Wollhandels AG in <strong>Wien</strong>. Im Zuge der<br />

Machtübernahme der Nationalsozialisten in Österreich im Mai 1938 in Schutzhaft<br />

genommen, gelang ihm nach seiner Entlassung die Flucht über Polen und Belgien nach<br />

Holland, wo er am 17. Jänner 1943 in Groningen verstarb.<br />

Albert Pollak besaß eine große Kunstsammlung, die er in seiner <strong>Wien</strong>er Stadtwohnung<br />

in der Singerstraße 27 und in seiner Villa in der Hinterbrühl, Franz Schubertgasse 7,<br />

aufbewahrte. Während seiner Haftzeit versiegelte die Geheime Staatspolizei diese<br />

Räumlichkeiten.<br />

Im November 1938 protestierte Albert Pollak in einem Schreiben an die Zentralstelle für<br />

Denkmalschutz, von der er sich „Schutz und Beistand“ erhofft hatte, gegen eine derart<br />

ausländerfeindliche Maßnahme, die „primitiven Rechtsbegriffen und allen<br />

Gepflogenheiten des internationalen Verkehrs“ widerspreche.<br />

Die Zentralstelle für Denkmalschutz beantragte, anstatt auf Albert Pollaks Ersuchen bei<br />

der Geheimen Staatspolizei für die Herausgabe seines Eigentums zu intervenieren, bei<br />

der MA 50 die Sicherstellung der Sammlung, weil die Gefahr der Verbringung ins<br />

Ausland drohe.<br />

Die MA 50 ordnete mit Bescheiden vom 16. Mai und 29. Juni 1939 die Sicherstellung<br />

der Sammlung Pollak gemäß § 4 des Gesetzes betreffend das Verbot der Ausfuhr und<br />

der Veräußerung von Gegenständen künstlerischer, geschichtlicher und kultureller<br />

Bedeutung sowie die Verwahrung der Sammlung im Depot der Zentralstelle für<br />

Denkmalschutz in der Neuen Burg an.<br />

Die Geheime Staatspolizei zog mit Verfügung vom 5. März 1940 das gesamte stehende<br />

und liegende, bewegliche und unbewegliche Vermögen Albert Pollaks wegen „volks-<br />

und staatsfeindlicher Bestrebungen während seines Aufenthalts in der Ostmark“ zu<br />

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