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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Lisa Fittko brachte im Mai 2003 über den von ihr bevollmächtigten Sohn ihres Cousins<br />

einen Antrag beim Allgemeinen Entschädigungsfonds der Republik Österreich für Opfer<br />

des Nationalsozialismus ein, in dem sie unter anderem die Rückstellung des Porträts<br />

Max Pallenberg von Malva Schalek forderte, das sich nach wie vor in den Beständen<br />

der Museen der Stadt <strong>Wien</strong> befindet.<br />

Lisa Fittko starb am 12. März 2005 in Chicago.<br />

Aus den Briefen Grete Kohn-Knolls an Ignaz und Julia Ekstein bzw. Lisa Fittko geht<br />

hervor, dass sich Grete Kohn-Knoll nicht als Erbin der Bilder von Malva Schalek oder<br />

Eigentümerin aufgrund eines anderen Rechtstitels betrachtet hatte, sondern lediglich<br />

als Verwahrerin. Es wurde Grete Kohn-Knoll von den rechtmäßigen Erben sogar<br />

ausdrücklich untersagt, die Bilder zu veräußern, daher fremdes Eigentum anzugreifen.<br />

Noch 1948 zeigte sie jedenfalls nach außen Bemühungen, die Bilder ins Ausland<br />

auszuführen, um den „letzten Willen“ Malva Schaleks zu erfüllen. Grete Kohn-Knoll<br />

musste daher das Unrecht der Veräußerung des Porträts Max Pallenberg bewusst<br />

gewesen sein.<br />

Sowohl der Sohn des Cousins von Lisa Fitko als auch die Nichte, die Lisa Fittko 1982<br />

auf ihrer <strong>Wien</strong>-Reise begleitet hatte, gaben gegenüber dem Allgemeinen<br />

Entschädigungsfonds bzw. den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> Erklärungen ab, dass Grete<br />

Kohn-Knoll zu keinem Zeitpunkt von der Familie den Auftrag oder die Vollmacht hatte,<br />

das Porträt Max Pallenberg an die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> zu veräußern. Auch der<br />

Umstand des <strong>Wien</strong>-Besuches Lisa Fittkos und die Suche nach Grete Kohn-Knoll<br />

schließt die Möglichkeit aus, dass Grete Kohn-Knoll den Erlös aus dem Verkauf des<br />

Porträts der Familie Malva Schaleks zukommen ließ.<br />

Malva Schalek wurde das Porträt Max Pallenberg nicht durch eine NS-Institution<br />

entzogen. Wann Grete Kohn-Knoll den Entschluss gefasst hat, das ihr anvertraute Bild<br />

nach der Entnahme aus dem Atelier Malva Schaleks zu veruntreuen, lässt sich zeitlich<br />

schwer einordnen, jedenfalls dürfte der Zeitpunkt nach 1945 anzusetzen sein. Aufgrund<br />

des engen Zusammenhangs mit den Verfolgungsmaßnahmen gegen Malva Schalek als<br />

Jüdin in der NS-Zeit und der gesamten Tragik des Falles erscheint es jedoch aus<br />

moralischen Gründen für angebracht, den Kunstgegenstand<br />

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