Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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3. 3. 8. b. Ergänzung zur zusammenfassenden Darstellung vom 28. August 2002<br />
und 7. April 2005 betreffend den Erwerb von zwei Klimt-Zeichnungen, die<br />
möglicherweise aus der Sammlung Dr. Heinrich Rieger stammen, durch die<br />
Städtischen Sammlungen, 8. Juni 2005<br />
Am 4. November 1942 erwarben die Städtischen Sammlungen in einer Auktion des<br />
Dorotheums eine Kreidezeichnung von Gustav Klimt, eine Studie zum<br />
Universitätsfresko „Die Medizin“ (I. N. 71.507) um RM 30,--. Sie wies laut einer<br />
Anmerkung im Inventarbuch des Historischen <strong>Museum</strong>s rückwärts einen<br />
Bleistiftvermerk „Aus Sammlung Dr. Rieger“ und links vorne einen Stempel „Sammlung<br />
B. Moser“ auf. Heute ist dort nur mehr der Stempel zu erkennen.<br />
Auf derselben Auktion erwarben die Städtischen Sammlungen eine weitere<br />
Kreidezeichnung von Gustav Klimt, einen Kompositionsentwurf zur „Philosophie“ (I. N.<br />
71.506) um RM 600,--. Sie wies laut Inventarbuch des Historischen <strong>Museum</strong>s keinerlei<br />
Vermerke auf.<br />
Die Verlustlisten jener Kunstgegenstände, die Heinrich Rieger während der NS-Zeit<br />
entzogen worden waren und die sein Erbe, Dr. Robert Rieger, 1947 dem BDA<br />
zukommen ließ, enthalten zu Zeichnungen von Gustav Klimt nur allgemeine Hinweise,<br />
wie „Verschiedene Zeichnungen“ bzw. „6 Zeichnungen“.<br />
Hinter dem Stempel auf der Studie zum Universitätsfresko „Die Medizin“, „Sammlung B.<br />
Moser“, verbirgt sich mit größter Wahrscheinlichkeit der <strong>Wien</strong>er Kunsthändler Benno<br />
Moser. Er versuchte 1948 über das BDA die Ausfolgung von Kunstgegenständen,<br />
darunter eine Zeichnung von Gustav Klimt, zu erreichen, die die US-Behörden von ihm<br />
beschlagnahmt hatten. Laut deren Nachforschungen hatte er diese in den Jahren 1938<br />
bis 1945 erworben. Anhand einer Liste, die sämtliche Erwerbungen für die Zeit vor 1938<br />
ansetzte bzw. als Tauschgeschäfte auswies, gelang ihm schließlich entgegen seinen<br />
früheren Ausführungen, sämtliche Kunstgegenstände während des Krieges im<br />
Dorotheum erworben zu haben, der vom BDA geforderte Nachweis, dass es sich nicht<br />
um rückstellungspflichtige Gegenstände gehandelt habe. Bisher ist es jedoch nicht<br />
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