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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Bedingungen. Darüber hinaus hatte sich das Ehepaar Redley in einer dem Vergleich<br />

angeschlossenen Erklärung vom 14. September 1950 verpflichtet, das Bild niemals zu<br />

veräußern und es mit aller Sorgfalt zu verwahren. Die Städtischen Sammlungen<br />

erwirkten beim BDA eine Ausfuhrbewilligung für das Gemälde von Theodor Hörmann,<br />

das Adolphus G. Redley Ende Dezember 1950 ausgefolgt wurde.<br />

29 Jahre später, am 31. Mai 1979, erkundigte sich der damalige Direktor der Museen<br />

der Stadt <strong>Wien</strong>, Hofrat Robert Waissenberger, bei RA Dr. Zeiner nach dem Verbleib des<br />

Gemäldes „Der alte Mehlmarkt im Winter“ von Theodor Hörmann. RA Dr. Zeiner<br />

versicherte im Auftrag seines noch am Leben befindlichen Mandanten, Adolphus G.<br />

Redley, dass sich dieser weiterhin an die übernommene Verpflichtung zur Rückstellung<br />

gebunden fühle, das Gemälde jedoch bis zu seinem Tode zu behalten gedenke, zumal<br />

seine Ehefrau 1976 verstorben war.<br />

Im Oktober 1979 entschloss sich Adolphus G. Redley jedoch, das Gemälde im März<br />

1981 zurückzustellen. Als einzige Bedingung sollte eine auf dem Bild angebrachte<br />

Widmung darauf hinweisen, dass es aus seinem ursprünglichen Eigentum stammte. Am<br />

27. April 1981, wenige Monate vor dem Tod von Adolphus G. Redley im September<br />

1981, langte das Gemälde bei den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> ein und wurde wieder unter<br />

seiner alten Inventarnummer in die Bestände aufgenommen.<br />

Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission gelangte in ihrer Sitzung am 24. Februar 2004<br />

einhellig zu der Ansicht, dass es sich bei dem Gemälde<br />

I. N. 60.861 Theodor Hörmann, Der alte Mehlmarkt im Winter, Öl/Lwd.,144 x 125 cm<br />

Rahmen 187 x 170cm<br />

um keine rückstellungsfähige Sache handelt.<br />

Adolphus G. Redley hätte die Rückstellung des Bildes wegen des am 4. Dezember<br />

1950 mit den Städtischen Sammlungen geschlossenen Vergleiches auf dem<br />

Rechtswege nicht durchsetzen können.<br />

Die Kommission empfahl jedoch dem Kulturstadtrat aufgrund des Verhaltens der<br />

Direktion der Städtischen Sammlungen zwischen 1945 und 1951 gegenüber Adolphus<br />

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