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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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am 3. Februar 1939 von der „Galerie L. T. Neumann“, <strong>Wien</strong> 1., Kohlmarkt 11, erworben<br />

haben.<br />

Außerdem sprechen noch zwei Indizien dafür, dass es sich bei dem im Amtsvermerk<br />

vom 18. April 1946 angegebenen Alt-Bild um das sowohl im Ansuchen um<br />

Ausfuhrbewilligung vom 26. April 1938 als auch das in der Vermögensanmeldung vom<br />

14. August 1938 angegebene Ölbild Franz Poppers handelt:<br />

I.) Wenn man annimmt, dass das Ölgemälde von Rudolf von Alt, „Der Stephansplatz“,<br />

welches die Städtischen Sammlungen am 3. Februar 1939 von der „Galerie L. T.<br />

Neumann“ erworben haben, aus dem ursprünglichen Eigentum Franz Poppers stammt,<br />

so müsste dieser ein zweites Ölbild oder Aquarell vom Stephansdom besessen haben,<br />

das im Jahr 1938 nicht, sondern erst im Amtsvermerk vom 18. April 1946 aufscheint.<br />

II.) Im Amtsvermerk der Finanzlandesdirektion vom 18. April 1946, in dem folgende<br />

Bilder angegeben wurden,<br />

„ein Autogramm von Goethe<br />

Eybl: 2 Figuren im Kahn<br />

Rud. v. Alt: Stephanskirche<br />

Rud. v. Alt: Aquarell<br />

Fendi: 2 Aquarelle<br />

Fischer: 2 Aquarell-Portraits“,<br />

wurden die Aquarelle, wenn auch sonst die exakten Angaben über die Motive fehlen,<br />

als solche bezeichnet. Bei dem Gemälde, „Zwei Figuren im Kahn“ von Franz Eybl,<br />

handelt es sich um ein Ölbild. Wenn es sich bei dem Gemälde, „Stephansdom“ von<br />

Rudolf von Alt, um ein Aquarell gehandelt hätte, wäre dies demnach auch vermerkt<br />

worden.<br />

Welche Funktion die „Gesellschaft zur Verwertung und Verwaltung von<br />

Vermögenschaften, <strong>Wien</strong>“ hatte und auf welche Weise die Gemälde aus dem<br />

ursprünglichen Eigentum von Franz Popper in Besitz dieser Gesellschaft gekommen<br />

sind, ist noch ungeklärt. Möglicherweise handelte es sich bei dieser Gesellschaft um<br />

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