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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Söhnen von Eva Soff seien daher trotz ihres Erbenstatus keine Erbscheine ausgestellt<br />

worden. Ein Sohn von Eva Soff teilte den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> im Juni <strong>2006</strong> mit,<br />

dass sein Vater Anton Soff 1971 verstorben sei. Weder er noch sein Bruder seien im<br />

Besitz von Erbscheinen ihrer Mutter, ihres Großvaters Dr. Robert Schalek sowie ihrer<br />

Großtante Malva Schalek.<br />

Die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> sind bezüglich Verlassenschaftsunterlagen nach Dr. Robert<br />

Schalek mit seiner in Prag lebenden Enkelin in Kontakt getreten. Da diese aber nur<br />

Tschechisch spricht, bemüht sich nunmehr ein in Deutschland lebender Verwandter,<br />

von ihr bzw. von ihrem betagten Vater Vollmachten für Behördenwege und das weitere<br />

Restitutionsverfahren zu bekommen.<br />

Die älteste Tochter von Prof. Dr. Hans und Eva Ekstein, Nichte der 2005 verstorbenen<br />

Lisa Fittko, hat den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> im Juli <strong>2006</strong> ein „Affidavit of Heirship of<br />

Elisabeth Fittko“ einer New Yorker Rechtsanwaltskanzlei zukommen lassen, aus dem<br />

hervorgeht, dass sie und ihre beiden Schwestern Erbinnen nach ihrer Tante sind.<br />

Die Erbensuche wird fortgesetzt.<br />

Auszüge aus dem Dokumentationsteil des Berichtes vom 22. März <strong>2006</strong><br />

betreffend den Erwerb eines Kunstobjektes aus der Sammlung Malva (Malwina)<br />

Schalek durch die Städtischen Sammlungen<br />

Nichte von Lisa Fittko an die Museen der Stadt <strong>Wien</strong>, 1. 3. <strong>2006</strong><br />

Grete Kohn-Knoll, <strong>Wien</strong> 1., Griechengasse 7/2, an Lisa Fittko, 18. 12. 1948:<br />

„… Nach Erhalt Ihres Briefes bin ich gleich zum (Anm. unleserlich), dieser verlangte von<br />

mir eine … Bestätigung (polizeiliche Abmeldung) von Lohmann (?). Da sie ja nicht hier<br />

gewohnt haben, konnte ich sie natürlich nicht haben und erklärte dies auch dem Mann.<br />

Nun sagte er, da sie nicht in <strong>Wien</strong> … wohnen, könne man die Bilder auch nicht als<br />

Übersiedlungsgut schicken. Da die Besitzerin der Bilder nicht mehr am Leben ist, so ist<br />

das als Erbgut zu betrachten, also erbschaftssteuerpflichtig – zuständig ist das<br />

Finanzministerium. Ich bin sofort zum Ministerium gegangen, das, wie vorauszusehen,<br />

nicht zuständig war (in <strong>Wien</strong> so üblich). Zuständig für diese Angelegenheit ist das<br />

Bundesdenkmalamt.<br />

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