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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Diese Kunstdatenbank soll Opfern des NS-Kunstraubes auf der ganzen Welt<br />

ermöglichen, gezielt nach entzogenen und zur Rückstellung geeigneten Kunstobjekten<br />

zu suchen. Damit soll sichergestellt werden, dass Anspruchsberechtigte von den<br />

Kunstgegenständen Kenntnis erlangen und diese vor der Verwertung beanspruchen<br />

können. Der Nationalfonds unterstützt dabei die damit befassten Institutionen (die<br />

Kommissionen des Bundes und der Länder sowie die Israelitische Kultusgemeinde und<br />

die Claims Conference) bei der Suche nach möglichen Rechtsnachfolgern.<br />

Die Kunstdatenbank beinhaltet einen nach Kategorien geordneten Katalog von<br />

mehreren tausend Kunst- und Kulturgegenständen, die sich heute in Museen und<br />

Sammlungen der Republik Österreich oder der Stadt <strong>Wien</strong> befinden. Laut Ergebnissen<br />

der Provenienzforschung wurde ein Teil davon während der NS-Zeit entzogen.<br />

Hinsichtlich anderer Gegenstände ist die Bedenklichkeit der Herkunft noch zu klären,<br />

wozu insbesondere die Veröffentlichung im Internet beitragen soll.<br />

Zu jedem Objekt sind unter anderem Beschreibungen zu Beschaffenheit, Größe und<br />

Herkunft sowie Informationen zum Stand eines allenfalls anhängigen<br />

Kunstrückgabeverfahrens abrufbar. Diese Daten werden dem Nationalfonds laufend<br />

von den jeweiligen Museen, der <strong>Wien</strong>er Rückstellungskommission sowie der<br />

Provenienzforschungskommission des Bundes und dem Bundesministerium für<br />

Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt. Diese Kooperation macht es möglich, die<br />

Kunst-Datenbank regelmäßig zu aktualisieren und zu ergänzen, um so dem letzten<br />

Stand der Provenienzforschung Rechnung zu tragen.<br />

Am 9. August <strong>2006</strong> unterzeichneten die Generalsekretärin des Nationalfonds der<br />

Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, Mag. Hannah Lessing, und der<br />

Direktor der Museen der Stadt <strong>Wien</strong>, Dr. Wolfgang Kos, einen diesbezüglichen<br />

Kooperationsvertrag.<br />

Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission gelangte in der Sitzung vom 19. Oktober 2004<br />

einhellig zu der Ansicht, dass es sich bei den Erwerbungen der Städtischen<br />

Sammlungen von der Vugesta und von Julius Fargel im Zeitraum vom 13. März 1938<br />

bis zum 8. Mai 1945 allgemein um restitutionsfähige Kunstgegenstände handelt, die<br />

Suche nach früheren Eigentümern bzw. Rechtsnachfolgern aber noch nicht<br />

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