Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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Gunsten des Landes Österreich (Reichsgau <strong>Wien</strong>) nach § 1 der VO vom 18. November<br />
1938, RGBl. Nr. I S. 1620, ein. Die Zentralstelle für Denkmalschutz verweigerte jedoch<br />
die Herausgabe der Kunstgegenstände an die Städtischen Sammlungen, weil deren<br />
Einziehung dem sogenannten „Führervorbehalt“ vorgreife.<br />
Die Gemeindeverwaltung beharrte auf ihrem Standpunkt, weil Albert Pollak „sein<br />
Vermögen aus der <strong>Wien</strong>er Bevölkerung gepresst“ habe und „diese dafür wenigstens<br />
zum Teile entschädigt werden“ sollte. Die Zentralstelle für Denkmalschutz erbat<br />
daraufhin vom Beauftragten Adolf Hitlers für das Linzer <strong>Museum</strong>, Generaldirektor<br />
Posse, ein „salomonisches Urteil“. Hitler ordnete persönlich die Belassung der<br />
Sammlung in der Zentralstelle zur späteren unentgeltlichen Verteilung an die Museen<br />
an.<br />
Sowohl die Städtischen Sammlungen als auch das <strong>Wien</strong>er Uhrenmuseum bestätigten<br />
im November 1941 die Übernahme von Bildern, Miniaturen, Porzellan, Möbeln und<br />
Uhren aus der Sammlung Albert Pollak, die sie zuvor mittels „Wunschlisten“<br />
beansprucht hatten.<br />
1946 ersuchte der Vertreter der Rechtsnachfolger des 1943 verstorbenen Albert Pollak<br />
das Bundesdenkmalamt, ihm den gegenwärtigen Aufenthaltsort sowie das Schicksal<br />
der ehemaligen Sammlung bekanntzugeben, und wurde auf die Städtische<br />
Sammlungen verwiesen.<br />
Direktor Wagner erstattete im Mai 1947 Anmeldung entzogenen Vermögens von Albert<br />
Pollak durch die Städtischen Sammlungen und machte bezüglich der Erwerbungen aus<br />
1941 zahlreiche Kriegsverluste geltend.<br />
Nachdem die für Zivilrechtsangelegenheiten zuständige MA 65 in Vertretung der<br />
Städtischen Sammlungen einen ersten Rückstellungsbescheid der FLD <strong>Wien</strong> vom<br />
Oktober 1947 zunächst angefochten hatte, da die Kunstgegenstände nicht gemäß den<br />
Voraussetzungen des Ersten Rückstellungsgesetzes in Verwahrung, sondern im<br />
Eigentum der Stadt <strong>Wien</strong> standen, schlossen sie im November 1948 mit den<br />
Rechtsnachfolgern Albert Pollaks vor der Rückstellungskommission beim Landesgericht<br />
für Zivilrechtsachen <strong>Wien</strong> einen Vergleich ab. Die Städtischen Sammlungen<br />
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