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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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von Alt, „Der Stephansplatz“, mit der „dezidierten Aussage“ gezeigt, „dies wäre Tante<br />

Melas Bild gewesen“.<br />

RA Dr. Olaf Borodajkewycz beantragte am 20. Februar <strong>2006</strong> in einem Schreiben an den<br />

Vorsitzenden der <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission, Senatspräsident Mag. Walter<br />

Hellmich, diesen Erben zum Beweis für die Richtigkeit seiner Angaben von der <strong>Wien</strong>er<br />

Restitutionskommission vernehmen zu lassen.<br />

Die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> haben die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission um eine<br />

Stellungnahme bzw. um eine Entscheidung ersucht, ob<br />

- der Erbe von Franz und Melanie Popper von der Kommission vernommen werden soll<br />

- es sich bei dem Gemälde von Rudolf von Alt, „Der Stephansplatz“, welches die<br />

Städtischen Sammlungen am 3. Februar 1939 von der „Galerie L. T. Neumann“, <strong>Wien</strong><br />

1., Kohlmarkt 11, erworben haben, um jenes Gemälde handelt, das aus dem<br />

ursprünglichen Eigentum von Franz Popper stammt<br />

- es sich bei dem Gemälde von Rudolf von Alt, „Der Stephansplatz“, welches die<br />

Städtischen Sammlungen am 3. Februar 1939 von der „Galerie L. T. Neumann“, <strong>Wien</strong><br />

1., Kohlmarkt 11, erworben haben, um einen restitutionsfähigen Kunstgegenstand<br />

handelt, der an die bereits bekannten Rechtsnachfolger von Franz und Melanie Popper<br />

auszufolgen ist.<br />

Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission gelangte in der Sitzung vom 11. April <strong>2006</strong> einhellig<br />

zu der Ansicht, den Rechtsnachfolger von Franz und Melanie Popper als Antragsteller<br />

im Rahmen einer der nächsten Sitzungen zur gegenständlichen Problematik<br />

anzuhören.<br />

RA Dr. Olaf Borodajkewycz teilte den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> in einem Schreiben vom<br />

14. Juli <strong>2006</strong> mit, dass „es gelungen“ sei, „eine weitere Zeugin … für den Nachweis der<br />

Provenienz des gegenständlichen Alt-Bildes aus der Wohnung der Eheleute Popper<br />

auszuforschen“ und beantragte die gemeinsame Anhörung mit dem Erben durch die<br />

<strong>Wien</strong>er Restitutionskommission.<br />

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