07.03.2013 Aufrufe

Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die noch vorhandenen Möbel würden zur Versteigerung ins Dorotheum eingebracht<br />

werden. 40<br />

Am 9. und 10. Dezember 1938 erwarben die Städtischen Sammlungen auf dieser<br />

„Versteigerung von reichhaltigem Biedermeier-Mobiliar und Zubehör aus einem<br />

Biedermeier-Schlössel zu Pötzleinsdorf“ zahlreiche Einrichtungsgegenstände.<br />

Das Amtsgericht Döbling stellte am 28. Oktober 1940 fest, dass in der<br />

Verlassenschaftssache Jenny Mautner wegen des überschuldeten Nachlasses keine<br />

Erbschaftssteuer zur Vorschreibung gekommen war. Die bedingt erbserklärten 41 Erben<br />

Stephan Mautner, Käthe Breuer, Marie Kalbeck wurden zu je einem Viertel, die Kinder<br />

von Konrad und Anna Mautner, Heinrich Matthias Mautner, Lorenz Mautner, Konrad<br />

Michael Mautner sowie deren Schwester zu je einem Sechzehntel in den Nachlass von<br />

Jenny Mautner eingeantwortet. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt bereits alle Österreich<br />

verlassen müssen.<br />

Das Geymüller Schlössel wurde 1941 nach der 11. VO zum RBG als dem Deutschen<br />

Reich für verfallen erklärt. Im Juni 1944 beanspruchte die Deutsche Reichsbank die<br />

noch immer mit Hypotheken in der Höhe von S 755.000,-- (RM 503.333,33) belastete<br />

und inzwischen dem Verfall preisgegebene Liegenschaft beim Oberfinanzpräsident<br />

<strong>Wien</strong>-Niederdonau und wurde vom Amtsgerichtes Döbling als Eigentümerin in das<br />

Grundbuch eingetragen.<br />

Am 7. November 1945 wurde auf Grund des Notenbanküberleitungsgesetzes das<br />

Eigentumsrecht für die Österreichische Nationalbank intabuliert. 42 Ein<br />

Rückstellungsverfahren wurde nie angemerkt.<br />

40 Dass die Erben Isidor Mautners im Dezember 1938 angaben, die Möbelverkäufe zur Deckung der<br />

Nachlassschulden zu verwenden, lässt den Schluss zu, dass sie damals über die Einrichtungsgegenstände als<br />

Eigentümer verfügen konnten.<br />

41 Im Gegensatz zur unbedingten Erbserklärung, bei der der Erbe gegenüber dem Abhandlungsgericht die<br />

unwiderrufliche Erklärung abgibt, die Erbschaft ohne Haftungsvorbehalt anzunehmen, daher auch für die<br />

Verbindlichkeiten des Nachlasses persönlich, daher mit dem ganzen Vermögen zu haften, handelt es sich bei der<br />

bedingten Erbserklärung um eine Annahme der Erbschaft mit einer Haftungsbeschränkung. Der Erbe haftet nach der<br />

Einantwortung des Nachlasses zwar persönlich, daher mit seinem ganzen Vermögen, jedoch nur bis zum Werte der<br />

ihm zukommenden Verlassenschaft.<br />

42 Intabulierung bedeutet Einverleibung eines unbedingten Rechtserwerbs oder Rechtsverlusts im Grundbuch. Nach<br />

dem Notenbanküberleitungsgesetz war nach 1945 wiederum die OeNB die Rechtsnachfolgerin der Deutschen<br />

Reichsbank in Österreich und hat nun wiederum ihrerseits wegen der noch offenen Hypothek das Geymüller-<br />

Schlössel beansprucht.<br />

105

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!