Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die noch vorhandenen Möbel würden zur Versteigerung ins Dorotheum eingebracht<br />
werden. 40<br />
Am 9. und 10. Dezember 1938 erwarben die Städtischen Sammlungen auf dieser<br />
„Versteigerung von reichhaltigem Biedermeier-Mobiliar und Zubehör aus einem<br />
Biedermeier-Schlössel zu Pötzleinsdorf“ zahlreiche Einrichtungsgegenstände.<br />
Das Amtsgericht Döbling stellte am 28. Oktober 1940 fest, dass in der<br />
Verlassenschaftssache Jenny Mautner wegen des überschuldeten Nachlasses keine<br />
Erbschaftssteuer zur Vorschreibung gekommen war. Die bedingt erbserklärten 41 Erben<br />
Stephan Mautner, Käthe Breuer, Marie Kalbeck wurden zu je einem Viertel, die Kinder<br />
von Konrad und Anna Mautner, Heinrich Matthias Mautner, Lorenz Mautner, Konrad<br />
Michael Mautner sowie deren Schwester zu je einem Sechzehntel in den Nachlass von<br />
Jenny Mautner eingeantwortet. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt bereits alle Österreich<br />
verlassen müssen.<br />
Das Geymüller Schlössel wurde 1941 nach der 11. VO zum RBG als dem Deutschen<br />
Reich für verfallen erklärt. Im Juni 1944 beanspruchte die Deutsche Reichsbank die<br />
noch immer mit Hypotheken in der Höhe von S 755.000,-- (RM 503.333,33) belastete<br />
und inzwischen dem Verfall preisgegebene Liegenschaft beim Oberfinanzpräsident<br />
<strong>Wien</strong>-Niederdonau und wurde vom Amtsgerichtes Döbling als Eigentümerin in das<br />
Grundbuch eingetragen.<br />
Am 7. November 1945 wurde auf Grund des Notenbanküberleitungsgesetzes das<br />
Eigentumsrecht für die Österreichische Nationalbank intabuliert. 42 Ein<br />
Rückstellungsverfahren wurde nie angemerkt.<br />
40 Dass die Erben Isidor Mautners im Dezember 1938 angaben, die Möbelverkäufe zur Deckung der<br />
Nachlassschulden zu verwenden, lässt den Schluss zu, dass sie damals über die Einrichtungsgegenstände als<br />
Eigentümer verfügen konnten.<br />
41 Im Gegensatz zur unbedingten Erbserklärung, bei der der Erbe gegenüber dem Abhandlungsgericht die<br />
unwiderrufliche Erklärung abgibt, die Erbschaft ohne Haftungsvorbehalt anzunehmen, daher auch für die<br />
Verbindlichkeiten des Nachlasses persönlich, daher mit dem ganzen Vermögen zu haften, handelt es sich bei der<br />
bedingten Erbserklärung um eine Annahme der Erbschaft mit einer Haftungsbeschränkung. Der Erbe haftet nach der<br />
Einantwortung des Nachlasses zwar persönlich, daher mit seinem ganzen Vermögen, jedoch nur bis zum Werte der<br />
ihm zukommenden Verlassenschaft.<br />
42 Intabulierung bedeutet Einverleibung eines unbedingten Rechtserwerbs oder Rechtsverlusts im Grundbuch. Nach<br />
dem Notenbanküberleitungsgesetz war nach 1945 wiederum die OeNB die Rechtsnachfolgerin der Deutschen<br />
Reichsbank in Österreich und hat nun wiederum ihrerseits wegen der noch offenen Hypothek das Geymüller-<br />
Schlössel beansprucht.<br />
105