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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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die Kunstdatenbank des Nationalfonds zur Verfügung gestellt und werden dies auch für<br />

die in Planung befindliche Datenbank der Israelitischen Kultusgemeinde tun, um<br />

allenfalls noch vorhandene Rechtsnachfolger ausfindig zu machen und ihnen<br />

Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Ansprüche zu geben. Die der Kulturgüter-<br />

Datenbank www.lostart.de zur Verfügung gestellten Bestandslisten wurden aktualisiert.<br />

Zu diesen erweiterten Publizitätsmaßnahmen zählen auch die von den Museen der<br />

Stadt <strong>Wien</strong> bereits durchgeführte Verlinkung der auf den Internetseiten des <strong>Museum</strong>s<br />

angeführten Objektlisten mit Onlinemedien und die Anbringung von expliziten<br />

Hinweisen auf den Erwerbszeitpunkt und die Bezugsquelle bei jedem „verdächtigen“<br />

Objekt, das in Ausstellungen und Ausstellungskatalogen präsentiert wird. Seitens des<br />

Nationalfonds wurde der Stadt <strong>Wien</strong> versichert, dass die jeweils übereigneten Objekte<br />

für ein Jahr fachgerecht und repräsentativ im Internet publiziert werden. Ebenso wird<br />

der Nationalfonds auf die Objekte in Form eines Kataloges mit farbigen Abbildungen in<br />

einer weltweiten Informations-Kampagne hinweisen. Der Verwertungserlös wird gemäß<br />

§ 2a Nationalfondsgesetz 82 für Leistungen an natürliche Personen, die durch<br />

nationalsozialistische Verfolgung Schaden erlitten haben, und für Projekte des<br />

Nationalfonds herangezogen werden.<br />

In der <strong>Wien</strong>bibliothek wurden seit 1999 in einem dreigliedrigen Rechercheverfahren alle<br />

Erwerbungsvorgänge (die jeweils ein Objekt bis Tausende Objekte umfassen können)<br />

der Jahre 1938-1946, sämtliche Akten der Bibliothek in den Jahren 1938-1950 sowie<br />

rund 40.000 Druckwerke der Erwerbungsjahre 1938-1946 hinsichtlich ihrer<br />

Vorbesitzervermerke überprüft. Von der Restitutionskommission wurden im<br />

Berichtszeitraum fünf Berichte behandelt, darunter eine direkte Erwerbung aus<br />

jüdischem Besitz (Sammlung Ludwig Friedrich), bei der die Suche nach<br />

Rechtsnachfolgern erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die vier übrigen Vorlagen<br />

beziehen sich auf Werke mit Provenienzvermerken österreichischen Jüdinnen und<br />

Juden, in denen die verdichteten Indizien – etwa die Erwähnung einer Bibliothek in der<br />

Vermögenserklärung 1938 – eine Entziehung dieser Bücher sehr wahrscheinlich<br />

erscheinen lassen.<br />

82 BGBl. I Nr. 183/1998, Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer<br />

des Nationalsozialismus<br />

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