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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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IKG-<strong>Wien</strong> fand am 27. Oktober 2004 statt. Im Frühjahr 2005 wurde auch die Büste an<br />

die IKG-<strong>Wien</strong> restituiert.<br />

Bezüglich der Überweisung eines Fotos von einem Gemälde aus dem ehemaligen<br />

Eigentum Arthur Hirschbergs von der Zentralstelle für Denkmalschutz an die<br />

Städtischen Sammlungen gelangte die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission in der Sitzung<br />

vom 30. September 2004 einhellig zu der Ansicht, dass es sich bei diesem Foto um<br />

kein restitutionsfähiges Objekt handelt.<br />

Nicht zu klären waren die Provenienzen zweier weiterer Zuweisungen an die<br />

Städtischen Sammlungen von der Zentralstelle für Denkmalschutz sowie die<br />

Provenienzen von Zuweisungen des Amts des Reichsstatthalters, <strong>Wien</strong> 4., Prinz<br />

Eugenstraße 28, der Hauptabteilung Kulturelle Angelegenheiten, der Ostmärkischen<br />

Feuerbestattungsversicherung, des SS Wachekommando <strong>Wien</strong> 1 und der<br />

Wohnwirtschaftsstelle in der Ostmark, <strong>Wien</strong> 1., Landesgerichtsstraße.<br />

Eine Büste der Maria Theresia von Paradis, die laut Inventarbuch am 28. September<br />

1943 von der „Gauselbstverwaltung des Reichstatthalters in Oberdonau, Linzer<br />

Promenade 37“ angekauft worden ist, dürfte aus der damals aufgelösten Linzer<br />

Blindenschule stammen. Nach ihrer Erwerbung durch die Städtischen Sammlungen<br />

wurde im Inventarbuch „Leihgabe im Blindenmuseum, Blindenschule <strong>Wien</strong> 2.,<br />

Wittelsbachstraße 5“ vermerkt, dann das Wort „Leihgabe“ durchgestrichen und durch<br />

das Wort „Depot“ ersetzt. Heute befindet sich die Büste in beschädigtem Zustand in den<br />

Beständen der Museen der Stadt <strong>Wien</strong>. Die Schüler der Linzer Blindenschule sind nach<br />

deren Auflösung 1943 zum Teil nach <strong>Wien</strong> in das Bundes-Blindenerziehungsheim in der<br />

Wittelsbachstraße 5 übersiedelt, in dem es noch heute ein Blindenmuseum gibt.<br />

Auch bezüglich der Widmungen von öffentlichen Stellen stellte die <strong>Wien</strong>er<br />

Restitutionskommission in der Sitzung vom 27. Oktober 2004 fest, dass sie das Datum<br />

der Erwerbung zwischen dem 13. März 1938 und dem 8. Mai 1945 als einziges Indiz für<br />

eine Entziehung nicht für ausreichend hält, um eine Restitutionsfähigkeit anzunehmen.<br />

Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission gab jedoch auch bezüglich dieser Erwerbungen die<br />

Empfehlung ab, sie nach Abschluss der Tätigkeit der Kommission weiterhin im Internet<br />

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