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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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handschriftliche Vermerke wie Widmungen etc.) untersucht und die Ergebnisse<br />

im Bibliothekskatalog vermerkt. In weiteren Sichtungsvorgängen, etwa um<br />

interne Sammlungsvermerke oder bekannte, unbedenkliche Provenienzen<br />

auszuschließen, aber auch um die Personen eindeutig zu identifizieren, konnten<br />

Einträge gefunden werden, für die es verdichtete Indizien einer Entziehung gibt.<br />

Im Berichtszeitraum wurden der Restitutionskommission vier Berichte vorgelegt.<br />

Die Provenienzforschung wurde 2005/06 von Mag. Christian Mertens 4 durchgeführt. Die<br />

Gesamtkoordination sowie die Internet-Präsentation liegt beim stellvertretenden<br />

Direktor der Bibliothek Dr. Gerhard Renner.<br />

2.2. Restitutionsgut Buch<br />

Gerade im Rahmen des <strong>Restitutionsbericht</strong>s ist es wichtig, auf den großen Unterschied<br />

zwischen musealen Kunstwerken, die unverwechselbare Einzelwerke sind und deren<br />

Bestandsgeschichte in der Fachliteratur oder in Zeitungen oft gut dokumentiert ist, und<br />

Bibliotheksbeständen hinweisen. Bücher existieren in der Regel in einer Vielzahl von<br />

Exemplaren, von denen nur wenige auf Grund von Ex-Libris-Vermerken,<br />

Besitzstempeln, handschriftlichen Vermerken, speziellen Signaturen und Ähnlichem<br />

individualisierbar sind, d.h. einer Person zugeordnet werden können. Die Einschätzung<br />

der „Bedenklichkeit“ oder „Unbedenklichkeit“ eines Buches hängt daher sehr stark von<br />

Angaben in bibliotheksinternen Quellen (Inventaren, Zugangsprotokollen,<br />

Erwerbsakten, sonstigen Korrespondenzakten) ab. In vielen Fällen können auch<br />

bibliotheksexterne Quellen (Akten von anderen Bibliotheken oder Behörden,<br />

Meldeunterlagen, Holocaust-Datenbanken usw.) Aufschluss geben. Diese enthalten<br />

aber fast immer personenbezogene Daten, so gut wie nie Hinweise zu Objekten (da<br />

Bücher oder Notendrucke auf Grund ihres vergleichsweise geringen Werts etwa in<br />

Vermögensverzeichnissen nicht oder nur pauschal erwähnt wurden).<br />

Grundsätzlich lassen sich drei Typen „bedenklicher“ Bucherwerbungen in der NS-Zeit<br />

unterscheiden:<br />

4 Historiker mit einschlägigen wissenschaftlichen Arbeiten zum <strong>Wien</strong>er Judentum; er ist für Personenrecherchen im<br />

In- und Ausland, die Erstellung von Berichten an die <strong>Wien</strong>er Rückstellungskommission sowie an Dienststellen des<br />

Magistrats, die Kontaktnahme mit den Erben und Koordination des Übergabeprozesses sowie die Auskunft zu<br />

Anfragen magistratsinterner Stellen und -externer Personen verantwortlich.<br />

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