Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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Schließlich schlug Otto Demus dem BMfU vor, dass das BDA Victor Blum für die acht<br />
gotischen Bildtafeln und das Aquarell eine Ausfuhrbewilligung erteilen könne, wenn<br />
Blum der Republik Österreich im Gegenzug für diese Objekte ein Vorkaufsrecht<br />
einräumen würde, das auch für den Todesfall gelten sollte.<br />
Nach der Abgabe einer diesbezüglichen Erklärung am 28. November 1948 und der<br />
Überstellung der Kunstgegenstände nach Chicago, teilte Victor Blum dem BDA in<br />
einem Schreiben vom 9. Juni 1950 mit, dass er nunmehr beabsichtige, alle oder einen<br />
Teil der Bildtafeln einer am Gelände des Columbus Hospitals neuerrichteten Kapelle zu<br />
überlassen, was nichts mit einem Vorkaufsrecht zu tun habe. Das BMfU wies das BDA<br />
im Juli 1950 an, Victor Blum „das Unzulässige seiner Handlungsweise zur Kenntnis zu<br />
bringen“: Da die von Victor Blum seinerzeit eingegangene Verpflichtung „vor allem eine<br />
moralische sei“, werde das Ministerium „in Zukunft bei Bewilligungen zur Ausfuhr von<br />
Kunstwerken aus Österreich die entsprechende Lehre aus dem Verhalten des Prof.<br />
Blum ziehen“.<br />
Im Dezember 1975 bot die Galerie St. Lucas in <strong>Wien</strong> den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> zwei<br />
gotische Bildtafeln aus deutschem Privatbesitz um jeweils S 375.000,-- an, die sie zuvor<br />
als Leihgaben für eine Sonderausstellung zur Verfügung gestellt hatte, im Dezember<br />
1979 zwei weitere Bildtafeln um zusammen S 800.000,-- und schließlich im Jänner<br />
1980 eine Tafel um S 500.000,--, sodass die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> fünf gotische<br />
Bildtafeln des Meisters des Friedrichaltares um insgesamt S 2,050.000,-- erwarben.<br />
Anhand von Aufschriften und Klebeetiketten auf den Rückseiten der Bildtafeln konnte<br />
diese eindeutig als aus dem ursprünglichen Eigentum von Victor Blum stammend<br />
identifiziert werden.<br />
Diese fünf Bildtafeln waren Univ. Prof. Dr. Victor Blum während der NS-Zeit entzogen<br />
worden, sind aber als „unbedenkliche Erwerbungen“ einzustufen, weil sie ihm nach<br />
1945 zurückgestellt und im Anschluss an die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung 1949<br />
nach Chicago ausgefolgt wurden.<br />
Allerdings geht aus der von Univ. Prof. Victor Blum dem BDA am 13. November 1948<br />
überreichten Liste hervor, dass die Städtischen Sammlungen auf der 466. Kunstauktion<br />
des Dorotheums am 17. Juni 1941 mindestens einen Kunstgegenstand aus dem<br />
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