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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Schließlich schlug Otto Demus dem BMfU vor, dass das BDA Victor Blum für die acht<br />

gotischen Bildtafeln und das Aquarell eine Ausfuhrbewilligung erteilen könne, wenn<br />

Blum der Republik Österreich im Gegenzug für diese Objekte ein Vorkaufsrecht<br />

einräumen würde, das auch für den Todesfall gelten sollte.<br />

Nach der Abgabe einer diesbezüglichen Erklärung am 28. November 1948 und der<br />

Überstellung der Kunstgegenstände nach Chicago, teilte Victor Blum dem BDA in<br />

einem Schreiben vom 9. Juni 1950 mit, dass er nunmehr beabsichtige, alle oder einen<br />

Teil der Bildtafeln einer am Gelände des Columbus Hospitals neuerrichteten Kapelle zu<br />

überlassen, was nichts mit einem Vorkaufsrecht zu tun habe. Das BMfU wies das BDA<br />

im Juli 1950 an, Victor Blum „das Unzulässige seiner Handlungsweise zur Kenntnis zu<br />

bringen“: Da die von Victor Blum seinerzeit eingegangene Verpflichtung „vor allem eine<br />

moralische sei“, werde das Ministerium „in Zukunft bei Bewilligungen zur Ausfuhr von<br />

Kunstwerken aus Österreich die entsprechende Lehre aus dem Verhalten des Prof.<br />

Blum ziehen“.<br />

Im Dezember 1975 bot die Galerie St. Lucas in <strong>Wien</strong> den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> zwei<br />

gotische Bildtafeln aus deutschem Privatbesitz um jeweils S 375.000,-- an, die sie zuvor<br />

als Leihgaben für eine Sonderausstellung zur Verfügung gestellt hatte, im Dezember<br />

1979 zwei weitere Bildtafeln um zusammen S 800.000,-- und schließlich im Jänner<br />

1980 eine Tafel um S 500.000,--, sodass die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> fünf gotische<br />

Bildtafeln des Meisters des Friedrichaltares um insgesamt S 2,050.000,-- erwarben.<br />

Anhand von Aufschriften und Klebeetiketten auf den Rückseiten der Bildtafeln konnte<br />

diese eindeutig als aus dem ursprünglichen Eigentum von Victor Blum stammend<br />

identifiziert werden.<br />

Diese fünf Bildtafeln waren Univ. Prof. Dr. Victor Blum während der NS-Zeit entzogen<br />

worden, sind aber als „unbedenkliche Erwerbungen“ einzustufen, weil sie ihm nach<br />

1945 zurückgestellt und im Anschluss an die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung 1949<br />

nach Chicago ausgefolgt wurden.<br />

Allerdings geht aus der von Univ. Prof. Victor Blum dem BDA am 13. November 1948<br />

überreichten Liste hervor, dass die Städtischen Sammlungen auf der 466. Kunstauktion<br />

des Dorotheums am 17. Juni 1941 mindestens einen Kunstgegenstand aus dem<br />

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