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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Jahre alt war, als Melanie Popper 1949 starb. Dieser Erbe nennt die aus seiner<br />

„Kindheit noch erinnerlichen Gespräche zwischen Melanie Popper und ihrer<br />

Schwester“, seiner Großmutter, sowie die Erzählungen seiner 1959 verstorbenen<br />

Großmutter, die seiner 1991 verstorbenen Mutter und die Angaben der Nichte Melanie<br />

Poppers als Quellen.<br />

Demnach hätte sich das Gemälde von Rudolf von Alt, „Stephansdom“, im später durch<br />

Fliegerbomben zerstörten Stadtpalais der Familie Popper in <strong>Wien</strong> 4.,<br />

Theresianumgasse 21a, befunden, bis Melanie Popper es „veräußern musste, in der<br />

vergeblichen Hoffnung, ihren Mann vor der Verschleppung bewahren zu können“. Die<br />

Richtigkeit dieser Angaben bekräftige der Erbe in einer eidesstättigen Erklärung vom<br />

15. Februar <strong>2006</strong>. In einem Schriftsatz von RA Dr. Olaf Borodajkewycz vom 21.<br />

September 2004 heißt es, dass der Verkauf von Bildern, unter anderem jenes von<br />

Rudolf von Alt, „ein letzter verzweifelter Versuch“ von Melanie Popper gewesen sei,<br />

„durch Übereignung der Kunstgegenstände an das NS-Regime ihrem Mann noch helfen<br />

zu können“.<br />

Als die Städtischen Sammlungen das Gemälde, „Der Stephansplatz“ von Rudolf von<br />

Alt, am 3. Februar 1939 von der „Galerie L. T. Neumann“ erwarben, war Franz Popper<br />

zwar in Österreich NS-Verfolgungsmaßnahmen gegen Juden ausgesetzt gewesen,<br />

befand sich aber, wie aus Meldebestätigungen hervorgeht, nach seiner Flucht aus <strong>Wien</strong><br />

seit Mai 1938 in Brünn, wo er einen festen Wohnsitz hatte. Die Einverleibung der<br />

sogenannten „Rest-Tschechei“ in das Deutsche Reich durch den Einmarsch deutscher<br />

Truppen erfolgte erst am 15. März 1939. Franz Popper war daher zum Zeitpunkt der<br />

Erwerbung des Rudolf von Alt-Gemäldes durch die Städtischen Sammlungen aufgrund<br />

seines Aufenthaltes in Brünn noch ein freier Mann.<br />

In der oben erwähnten eidesstättigen Erklärung vom 15. Februar <strong>2006</strong> machte der Erbe<br />

von Franz und Melanie Popper weiters geltend, dass ihm seine Mutter, die das<br />

Gemälde „Stephansdom“ selbst noch aus der Zeit kannte, „als es sich noch im Besitz<br />

von Melanie Popper befand“, mehrmals erzählt habe, es würde nun im „<strong>Museum</strong> der<br />

Stadt <strong>Wien</strong>“ hängen. „Mitte oder Ende der 50er Jahre“ habe die Mutter ihn, der damals<br />

noch Gymnasiast war, ins <strong>Museum</strong> mitgenommen und ihm das Gemälde von Rudolf<br />

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