Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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Jahre alt war, als Melanie Popper 1949 starb. Dieser Erbe nennt die aus seiner<br />
„Kindheit noch erinnerlichen Gespräche zwischen Melanie Popper und ihrer<br />
Schwester“, seiner Großmutter, sowie die Erzählungen seiner 1959 verstorbenen<br />
Großmutter, die seiner 1991 verstorbenen Mutter und die Angaben der Nichte Melanie<br />
Poppers als Quellen.<br />
Demnach hätte sich das Gemälde von Rudolf von Alt, „Stephansdom“, im später durch<br />
Fliegerbomben zerstörten Stadtpalais der Familie Popper in <strong>Wien</strong> 4.,<br />
Theresianumgasse 21a, befunden, bis Melanie Popper es „veräußern musste, in der<br />
vergeblichen Hoffnung, ihren Mann vor der Verschleppung bewahren zu können“. Die<br />
Richtigkeit dieser Angaben bekräftige der Erbe in einer eidesstättigen Erklärung vom<br />
15. Februar <strong>2006</strong>. In einem Schriftsatz von RA Dr. Olaf Borodajkewycz vom 21.<br />
September 2004 heißt es, dass der Verkauf von Bildern, unter anderem jenes von<br />
Rudolf von Alt, „ein letzter verzweifelter Versuch“ von Melanie Popper gewesen sei,<br />
„durch Übereignung der Kunstgegenstände an das NS-Regime ihrem Mann noch helfen<br />
zu können“.<br />
Als die Städtischen Sammlungen das Gemälde, „Der Stephansplatz“ von Rudolf von<br />
Alt, am 3. Februar 1939 von der „Galerie L. T. Neumann“ erwarben, war Franz Popper<br />
zwar in Österreich NS-Verfolgungsmaßnahmen gegen Juden ausgesetzt gewesen,<br />
befand sich aber, wie aus Meldebestätigungen hervorgeht, nach seiner Flucht aus <strong>Wien</strong><br />
seit Mai 1938 in Brünn, wo er einen festen Wohnsitz hatte. Die Einverleibung der<br />
sogenannten „Rest-Tschechei“ in das Deutsche Reich durch den Einmarsch deutscher<br />
Truppen erfolgte erst am 15. März 1939. Franz Popper war daher zum Zeitpunkt der<br />
Erwerbung des Rudolf von Alt-Gemäldes durch die Städtischen Sammlungen aufgrund<br />
seines Aufenthaltes in Brünn noch ein freier Mann.<br />
In der oben erwähnten eidesstättigen Erklärung vom 15. Februar <strong>2006</strong> machte der Erbe<br />
von Franz und Melanie Popper weiters geltend, dass ihm seine Mutter, die das<br />
Gemälde „Stephansdom“ selbst noch aus der Zeit kannte, „als es sich noch im Besitz<br />
von Melanie Popper befand“, mehrmals erzählt habe, es würde nun im „<strong>Museum</strong> der<br />
Stadt <strong>Wien</strong>“ hängen. „Mitte oder Ende der 50er Jahre“ habe die Mutter ihn, der damals<br />
noch Gymnasiast war, ins <strong>Museum</strong> mitgenommen und ihm das Gemälde von Rudolf<br />
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