Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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Restitutionskommission anerkennt sie als rechtmäßig eingesetzte Erbin ihrer Eltern als<br />
auch als Erbin von Gustav Breuer, zu 1/8,<br />
i) die dritte Ehefrau von Dr. Florian Kalbeck als Rechtsnachfolgerin von Marie Kalbeck<br />
zu 1/8,<br />
j) die beiden Töchter von Marianne Gee als Rechtsnachfolgerinnen von Marie Kalbeck<br />
zu je 1/16.<br />
Ergänzende Darstellung, Oktober <strong>2006</strong><br />
Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission erörterte in der Sitzung vom 4. Juli <strong>2006</strong> zunächst<br />
die Frage, ob es sich bei den von den Städtischen Sammlungen am 9. und 10.<br />
Dezember 1938 im Dorotheum erworbenen Kunstgegenständen um restitutionsfähige<br />
Objekte handelt. Die Kommission stellte zunächst übereinstimmend fest, dass als<br />
vorläufig einziges Indiz für einen Entziehungstatbestand lediglich das Datum der<br />
Erwerbung herangezogen werden könne. Nach den bisher vorliegenden Unterlagen<br />
könne nicht beurteilt werden, ob die Einbringung der Gegenstände durch die Familie<br />
„freiwillig“ und „ohne Zwang“ erfolgte, oder ob dabei die Vermögensverkehrsstelle eine<br />
wesentliche Rolle spielte. In den Akten gibt es Hinweise darauf, dass der Zeitpunkt der<br />
Einbringung dieser Einrichtungsgegenstände der Vermögensverkehrsstelle gemeldet<br />
worden ist. Hinweise darauf, von wem und wie über den Versteigerungserlös verfügt<br />
worden ist, konnten bisher nicht gefunden werden. Diesbezüglich empfahl die<br />
Kommission, weitere Nachforschungen anzustellen.<br />
Ebenfalls wurde empfohlen, anhand des Versteigerungskataloges die Höhe der<br />
Schätzwerte festzustellen, diese den Zuschlagssummen gegenüber zu stellen und<br />
abzuklären, in welchem Umfang die Städtischen Sammlungen aus dieser Versteigerung<br />
Gegenstände erworben haben. Sollte festgestellt werden können, dass die Familie<br />
Mautner über den Versteigerungserlös nicht frei verfügen konnte, wäre jedenfalls die<br />
Restitutionsfähigkeit dieser Gegenstände anzunehmen.<br />
Hinsichtlich der noch fehlenden Erbnachweise – Rechtsnachfolge nach Karl Friedrich<br />
Mautner, Andres Mautner, Konrad Michael Mautner und Gustav Breuer – wird ein<br />
ergänzender Bericht ergehen.<br />
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