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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Restitutionskommission anerkennt sie als rechtmäßig eingesetzte Erbin ihrer Eltern als<br />

auch als Erbin von Gustav Breuer, zu 1/8,<br />

i) die dritte Ehefrau von Dr. Florian Kalbeck als Rechtsnachfolgerin von Marie Kalbeck<br />

zu 1/8,<br />

j) die beiden Töchter von Marianne Gee als Rechtsnachfolgerinnen von Marie Kalbeck<br />

zu je 1/16.<br />

Ergänzende Darstellung, Oktober <strong>2006</strong><br />

Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission erörterte in der Sitzung vom 4. Juli <strong>2006</strong> zunächst<br />

die Frage, ob es sich bei den von den Städtischen Sammlungen am 9. und 10.<br />

Dezember 1938 im Dorotheum erworbenen Kunstgegenständen um restitutionsfähige<br />

Objekte handelt. Die Kommission stellte zunächst übereinstimmend fest, dass als<br />

vorläufig einziges Indiz für einen Entziehungstatbestand lediglich das Datum der<br />

Erwerbung herangezogen werden könne. Nach den bisher vorliegenden Unterlagen<br />

könne nicht beurteilt werden, ob die Einbringung der Gegenstände durch die Familie<br />

„freiwillig“ und „ohne Zwang“ erfolgte, oder ob dabei die Vermögensverkehrsstelle eine<br />

wesentliche Rolle spielte. In den Akten gibt es Hinweise darauf, dass der Zeitpunkt der<br />

Einbringung dieser Einrichtungsgegenstände der Vermögensverkehrsstelle gemeldet<br />

worden ist. Hinweise darauf, von wem und wie über den Versteigerungserlös verfügt<br />

worden ist, konnten bisher nicht gefunden werden. Diesbezüglich empfahl die<br />

Kommission, weitere Nachforschungen anzustellen.<br />

Ebenfalls wurde empfohlen, anhand des Versteigerungskataloges die Höhe der<br />

Schätzwerte festzustellen, diese den Zuschlagssummen gegenüber zu stellen und<br />

abzuklären, in welchem Umfang die Städtischen Sammlungen aus dieser Versteigerung<br />

Gegenstände erworben haben. Sollte festgestellt werden können, dass die Familie<br />

Mautner über den Versteigerungserlös nicht frei verfügen konnte, wäre jedenfalls die<br />

Restitutionsfähigkeit dieser Gegenstände anzunehmen.<br />

Hinsichtlich der noch fehlenden Erbnachweise – Rechtsnachfolge nach Karl Friedrich<br />

Mautner, Andres Mautner, Konrad Michael Mautner und Gustav Breuer – wird ein<br />

ergänzender Bericht ergehen.<br />

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