Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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Die „Nordische Gesellschaft“ konnte mit dem Finanzamt für Liegenschaften keine<br />
Einigung über die Ausstellung einer Löschungsquittung für die aushaftende Hypothek<br />
erzielen, da die Bewertungen der Liegenschaft und damit der Kaufpreis differierten.<br />
Deshalb beauftragte der Oberfinanzpräsident <strong>Wien</strong>-Niederdonau das Finanzamt für<br />
Liegenschaften im Dezember 1940, die Hypothekarforderung bei Franz Popper zu<br />
realisieren. Da sich Franz Popper außerstande sah, diesen Betrag aufzubringen,<br />
bewilligte das Amtsgericht <strong>Wien</strong> am 27. Jänner 1941 die Zwangsversteigerung der<br />
Liegenschaft in <strong>Wien</strong> 4., Theresianumgasse 21a.<br />
Gegen die Zwangsversteigerung des Hauses protestierte die „Nordische Gesellschaft“<br />
in einem Schreiben an den Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong>-Niederdonau vom 10. März<br />
1941, da eine „peinliche Situation“ für die „gesamte Leitung“ entstanden sei. Die<br />
Gesellschaft bewohnte weiterhin das Gebäude, ohne jedoch Miete zu bezahlen, die „ja<br />
letzten Endes dem Juden Popper zu Gute kommt“. Die „Nordische Gesellschaft“ erbat<br />
einen Aufschub der Zwangsversteigerung bis zu einer Einigung über den Kauf der<br />
Liegenschaft.<br />
Die Ehe von Franz und Melanie Popper wurde am 30. April 1941 in Brünn geschieden.<br />
Melanie Popper kehrte 1941 nach <strong>Wien</strong> zurück, wo sie zunächst in <strong>Wien</strong> 6.,<br />
Stiegengasse 5, wohnhaft war. Nach ihrer „Scheidung“ und Rückkehr wurde im Juli<br />
1941 die „Treuhänderschaft“ für die Villa in Altaussee, die im Jahr 1940 mittels<br />
Bescheid des Reichstatthalters in Oberdonau bestellt worden war, gelöscht. Melanie<br />
Popper übersiedelte wieder nach Altaussee.<br />
Am 10. April 1942, zwei Tage nachdem Franz Popper nach Theresienstadt deportiert<br />
worden war, erwarben die Städtischen Sammlungen von Melanie Popper das Gemälde<br />
„Familie Gierster“ von Ferdinand Georg Waldmüller aus dem ursprünglichen Eigentum<br />
von Franz Popper um RM 20.000,--. Das Gemälde wurde am 11. Jänner <strong>2006</strong> an die<br />
Erben von Franz und Melanie Popper restituiert.<br />
In der Exekutionssache der Liegenschaft in <strong>Wien</strong> 4., Theresianumgasse 21a, erwirkte<br />
die betreibende Partei, das Deutsche Reich, vertreten durch das Finanzamt für<br />
Liegenschaften, am 28. August 1941 einen Aufschub des Verfahrens. Am 15. Oktober<br />
1942 forderte das Gericht das Finanzamt für Liegenschaften auf, einen Nachweis zu<br />
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