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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Die „Nordische Gesellschaft“ konnte mit dem Finanzamt für Liegenschaften keine<br />

Einigung über die Ausstellung einer Löschungsquittung für die aushaftende Hypothek<br />

erzielen, da die Bewertungen der Liegenschaft und damit der Kaufpreis differierten.<br />

Deshalb beauftragte der Oberfinanzpräsident <strong>Wien</strong>-Niederdonau das Finanzamt für<br />

Liegenschaften im Dezember 1940, die Hypothekarforderung bei Franz Popper zu<br />

realisieren. Da sich Franz Popper außerstande sah, diesen Betrag aufzubringen,<br />

bewilligte das Amtsgericht <strong>Wien</strong> am 27. Jänner 1941 die Zwangsversteigerung der<br />

Liegenschaft in <strong>Wien</strong> 4., Theresianumgasse 21a.<br />

Gegen die Zwangsversteigerung des Hauses protestierte die „Nordische Gesellschaft“<br />

in einem Schreiben an den Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong>-Niederdonau vom 10. März<br />

1941, da eine „peinliche Situation“ für die „gesamte Leitung“ entstanden sei. Die<br />

Gesellschaft bewohnte weiterhin das Gebäude, ohne jedoch Miete zu bezahlen, die „ja<br />

letzten Endes dem Juden Popper zu Gute kommt“. Die „Nordische Gesellschaft“ erbat<br />

einen Aufschub der Zwangsversteigerung bis zu einer Einigung über den Kauf der<br />

Liegenschaft.<br />

Die Ehe von Franz und Melanie Popper wurde am 30. April 1941 in Brünn geschieden.<br />

Melanie Popper kehrte 1941 nach <strong>Wien</strong> zurück, wo sie zunächst in <strong>Wien</strong> 6.,<br />

Stiegengasse 5, wohnhaft war. Nach ihrer „Scheidung“ und Rückkehr wurde im Juli<br />

1941 die „Treuhänderschaft“ für die Villa in Altaussee, die im Jahr 1940 mittels<br />

Bescheid des Reichstatthalters in Oberdonau bestellt worden war, gelöscht. Melanie<br />

Popper übersiedelte wieder nach Altaussee.<br />

Am 10. April 1942, zwei Tage nachdem Franz Popper nach Theresienstadt deportiert<br />

worden war, erwarben die Städtischen Sammlungen von Melanie Popper das Gemälde<br />

„Familie Gierster“ von Ferdinand Georg Waldmüller aus dem ursprünglichen Eigentum<br />

von Franz Popper um RM 20.000,--. Das Gemälde wurde am 11. Jänner <strong>2006</strong> an die<br />

Erben von Franz und Melanie Popper restituiert.<br />

In der Exekutionssache der Liegenschaft in <strong>Wien</strong> 4., Theresianumgasse 21a, erwirkte<br />

die betreibende Partei, das Deutsche Reich, vertreten durch das Finanzamt für<br />

Liegenschaften, am 28. August 1941 einen Aufschub des Verfahrens. Am 15. Oktober<br />

1942 forderte das Gericht das Finanzamt für Liegenschaften auf, einen Nachweis zu<br />

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