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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Der behördlich konzessionierte Gebäudeverwalter Karl Zwilling, <strong>Wien</strong> 3., Prinz<br />

Eugenstraße 3, vermietete am 14. April 1938 das gesamte Haus <strong>Wien</strong> 4.,<br />

Theresianumgasse 21a, in Vertretung von Franz Popper an die „Nordische<br />

Gesellschaft“ mit Sitz in Lübeck für die Bestanddauer vom 25. April 1938 bis zum 31.<br />

Dezember 1939. Bei der „Nordischen Gesellschaft“ handelte es sich um eine<br />

halbstaatliche NS-Organisation „zur Verbreitung des nordischen Gedankens“, an deren<br />

Spitze der NS-Ideologe Alfred Rosenberg stand. Im „Großen Rat“ war die gesamte NS-<br />

Elite vertreten. In den einzelnen Reichsgauen wurde die Organisation durch die<br />

Gauleiter repräsentiert. Im Mietvertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Haus<br />

„samt kompletter Einrichtung, wie sie im beigeschlossenen Inventar, das einen<br />

wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung bildet, verzeichnet ist“, vermietet werde.<br />

Dieses Inventar ist nicht erhalten. Aus einem Schreiben von Dr. Rüdiger Morawetz, dem<br />

Anwalt der „Nordischen Gesellschaft“, an den Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong>-<br />

Niederdonau vom 10. März 1941 geht hervor, dass das Stadtpalais der Familie Popper<br />

auch teilweise vom Bundesmobilien-Depot für die „Nordische Gesellschaft“ eingerichtet<br />

wurde.<br />

Franz Popper besaß eine Gemäldesammlung, für die er am 26. April 1938 einen<br />

Ausfuhrantrag beim Bundesdenkmalamt als „Übersiedlungsgut“ mit dem<br />

Bestimmungsort Brünn stellte und dafür auch eine Genehmigung erhielt. Im Ausfuhrakt<br />

von Franz Popper im Bundesdenkmalamt wird unter anderem „1 Alt, Stefanskirche, Öl“,<br />

angeführt.<br />

Laut Amtsvermerk der Finanzlandesdirektion für <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und<br />

Burgenland, Dienststelle für Vermögenssicherungs- und Rückstellungsangelegenheiten,<br />

vom 18. April 1946, beschlagnahmte die Geheime Staatspolizei am 30. April 1938 den<br />

größten Teil der Gemäldesammlung von Franz Popper, darunter auch ein Bild<br />

„Stephansdom“ von Rudolf von Alt. Diese Beschlagnahmeverfügung der Geheimen<br />

Staatspolizei findet sich nicht in den Akten, könnte aber durchaus mit der geplanten<br />

Ausfuhr der Gemälde nach Brünn in Zusammenhang stehen. Für eine Beschlagnahme<br />

durch die Geheime Staatspolizei spricht auch, dass die Städtischen Sammlungen am<br />

25. August 1941 (Eintragung im Inventarbuch) das Gemälde „Straße in Arco“ von<br />

Robert Russ aus den Beständen der Vugesta (der „Verwertungsstelle für jüdisches<br />

Umzugsgut der Gestapo“) erworben haben, das im ursprünglichen Eigentum von Franz<br />

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