Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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3. 2. 1. Ergänzung zur zusammenfassenden Darstellung vom 30. Jänner 2004 und<br />
vom 22. August 2005 betreffend den Erwerb eines Kunstobjekts aus der<br />
Sammlung Dr. Adolf Guido Redlich (Adolphus G. Redley) durch die Städtischen<br />
Sammlungen, 23. März <strong>2006</strong><br />
Der jüdische Rechtsanwalt Dr. Adolf Guido Redlich, geb. am 23. Jänner 1899 in <strong>Wien</strong>,<br />
wohnhaft in <strong>Wien</strong> 4., Plößlgasse 4, flüchtete bereits am 13. März 1938 über England in<br />
die USA. Adolf G. Redlich wurde 1944 US-Staatsbürger und änderte seinen Namen auf<br />
Adolphus G. Redley. Es gelang ihm, sich in New York als Rechtsanwalt eine zweite<br />
Existenz aufzubauen. Adolphus G. Redley verstarb am 19. September 1981 in Venedig.<br />
Nach der Flucht von Adolphus G. Redley im März 1938 beschlagnahmte die Geheime<br />
Staatspolizei seine Wohnung in <strong>Wien</strong> 4., Plößlgasse 4. Die Wohnungseinrichtung wurde<br />
von der Vugesta im Dorotheum versteigert. Im März 1944 erklärte der Chef der<br />
Sicherheitspolizei und des SD im RSHA Berlin das gesamte inländische Vermögen<br />
Redleys gemäß der 11. VO zum RBG zugunsten des Deutschen Reiches für verfallen.<br />
Die Städtischen Sammlungen erwarben im Juli 1939 auf der 144. Großen Auktion des<br />
Dorotheums in <strong>Wien</strong> ein Gemälde von Theodor Hörmann, „Der alte Mehlmarkt in <strong>Wien</strong>“,<br />
um den Ankaufspreis samt Aufschlag in der Höhe von RM 1.650,--.<br />
Am 8. November 1946 wandte sich Adolphus G. Redley brieflich an die Direktion der<br />
Städtischen Sammlungen und ersuchte um Rückstellung des Gemäldes von Theodor<br />
Hörmann an ihn. Das Bild sei seit über 40 Jahren in Familienbesitz gewesen und das<br />
einzige, das nach Redleys vollständiger Beraubung durch die Nationalsozialisten<br />
ausgeforscht werden konnte.<br />
Direktor Wagner verweigerte bis Jänner 1948, trotz mehrmaliger Androhungen seitens<br />
der Rechtsvertreter von Adolphus G. Redley, einen Rückstellungsanspruch gegen die<br />
Städtischen Sammlungen nach dem Dritten Rückstellungsgesetz einzubringen, eine<br />
Herausgabe des Bildes mit dem Argument eines Gutglaubenserwerbes im Jahre 1939.<br />
Erst Franz Glück, der Wagner als Direktor der Städtischen Sammlungen nachgefolgt<br />
war, zeigte sich im August 1949 zu einer „friedlichen Lösung“ bereit. Doch auch Glück<br />
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