Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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Spirituosenhändler, der eine große Kunstsammlung besessen haben soll, ist jedoch nur<br />
der Zuname bekannt. Recherchen haben ergeben, dass zwei Personen mit diesem<br />
sehr häufigen Zunamen in Frage kommen; eine 1904 in <strong>Wien</strong> geborene Person, deren<br />
Name sehr häufig in den Beständen der Ausfuhransuchen für Kunstgegenstände im<br />
Bundesdenkmalamt aufscheint und eine 1895 in Olmütz geborene Person, die nach<br />
Auskunft des Zentralgewerberegisters ab 1947 im 15. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirk die<br />
„fabriksmäßige Erzeugung von Spirituosen und Likören“ betrieb.<br />
Die erstgenannte Person ist 1961 in <strong>Wien</strong> gestorben. Aus dem Akt der<br />
Verlassenschaftssache im zuständigen Bezirksgericht geht hervor, dass der Mann sehr<br />
vermögend war. Seiner Ehefrau und testamentarisch eingesetzten Universalerbin<br />
gelang es jedoch sichtlich aus steuerlichen Gründen, mit Eingaben an das Gericht eine<br />
genaue Aufnahme und Schätzung des Nachlassvermögens zu verhindern. Eine<br />
Kunstsammlung wird in dem Verlassenschaftsakt nicht angeführt, was aber aufgrund<br />
der äußerst oberflächlichen Inventarisierung des Nachlasses nicht bedeutet, dass der<br />
Mann eine solche nicht besessen hat.<br />
Die zweitgenannte Person ist 1990 in <strong>Wien</strong> gestorben. Laut Auskunft der Richterin am<br />
zuständigen Bezirksgericht vom 13. Jänner <strong>2006</strong> werden im eidesstättigen<br />
Vermögensbekenntnis im Akt der Verlassenschaftssache dieses Mannes nur<br />
Bankkonten und Liegenschaften genannt, ein Inventar wurde nicht errichtet. Es gehe<br />
aus dem Akt nicht hervor, dass der Mann eine Kunstsammlung besessen hat. Seine<br />
einzige Tochter wurde als seine Erbin eingeantwortet.<br />
RA Dr. Olaf Borodajkewycz, <strong>Wien</strong> 1., Jakobergasse 4, Rechtsvertreter der Erben nach<br />
Franz und Melanie Popper, machte in einem Schreiben an die Museen der Stadt <strong>Wien</strong><br />
vom 21. September 2004, damals noch in alleiniger Rechtsvertretung eines Erben,<br />
Ansprüche auf das Gemälde von Rudolf von Alt, „Der Stephansplatz“, geltend, das sich<br />
seit 1939 in den Beständen der Museen der Stadt <strong>Wien</strong> befindet. Dieses Bild sei ident<br />
mit jenem aus dem ursprünglichen Eigentum von Franz Popper und ihm folglich von<br />
den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> entzogen worden.<br />
Der in den Schriftsätzen von RA Dr. Olaf Borodajkewycz angegebene Sachverhalt<br />
stützt sich in erster Linie auf die Aussagen dieses 1939 geborenen Erben, der erst zehn<br />
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